Wien/Linz. Österreichs Anwaltskanzleien dürfen schon bald wesentlich phantasievollere Namen führen, als bisher: Eine Liberalisierung der Berufsregeln ist geplant, darauf haben sich die Präsidenten der Länderkammern beim Anwaltstag 2015 geeinigt. Phantasiebezeichnungen sind demnach auch Österreichs Anwälten künftig als Ergänzung zu den sogenannten Pflichtangaben (Name und Berufsbezeichnung) erlaubt. Damit wäre es künftig etwa denkbar, als „Wettbewerbsrechtsprofis“ aufzutreten. Doch wer sich wichtiger macht als er ist, dem drohen Probleme von anderer Seite, warnt OÖ-Anwälte-Präsident Franz Mittendorfer.