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Recht

Täglich klingelt der Verteidigernotruf der Anwälte

Wien. Laut aktuellem ÖRAK-Tätigkeitsbericht wurde durch Österreichs Rechtsanwälte im Vorjahr Verfahrenshilfe im Wert von 41 Mio. Euro geleistet: Über 40.000 Bürger wurden unentgeltlich vertreten oder beraten, 158 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet.

Auch in diesem Jahr legt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) im Rahmen seiner jährlichen Fachtagung, dem Anwaltstag, seinen Tätigkeitsbericht vor. Demnach wurden über 40.000 Bürger im Vorjahr von den 6.057 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (Stand per 31.12.2015) unentgeltlich vertreten oder beraten.

„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sichern mit ihren täglichen Leistungen den österreichischen Rechtsstaat. Die zahlreichen unentgeltlichen Tätigkeiten tragen dazu bei, allen Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen“, so ÖRAK-Präsident Rupert Wolff anlässlich der Vorstellung des Berichtes am Rande des Anwaltstages im Landestheater St. Pölten vor über 200 Festgästen – darunter Spitzenvertreter aus Politik, Justiz und Wirtschaft.

Die Eckdaten

  • Im Jahr 2015 erfolgten österreichweit 22.650 Bestellungen von Rechtsanwälten zu Verfahrenshelfern (15.352 in Strafsachen, 6.835 in Zivilsachen und 463 in Verfahren vor dem VfGH und VwGH).
  • Der Wert der dabei für die Betroffenen unentgeltlich erbrachten Leistungen betrug 41 Millionen Euro.
  • Im Rahmen der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ der Rechtsanwaltskammern erhielten 17.000 Bürger kostenlos anwaltlichen Rat – ein Service, das sich steigender Beliebtheit erfreue.

Der Verteidigernotruf

Der unter 0800 376 386 rund um die Uhr erreichbare „Verteidigernotruf“ verzeichnete seit 2008 laut den Angaben ca. 3.800 Kontaktaufnahmen – oder etwas mehr als eine pro Tag. Geleistet wurden außerdem zahlreiche kostenlose Verbrechensopferberatungen und Vertretungen von minderjährigen Gewalt- und Missbrauchsopfern.

Insgesamt sei eine steigende Nachfrage auszumachen, so Wolff. „Die Sozial- und Serviceleistungen der Rechtsanwaltschaft stellen einen ganz entscheidenden Beitrag zur Wahrung des Rechtsfriedens dar, denn andernfalls wären 40.000 Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2015 ohne Rechtsbeistand sich selbst überlassen worden“.

Aktuelle Kritikpunkte

Die Anzahl der vom ÖRAK begutachteten Gesetzes- und Verordnungsentwürfe ist im Berichtszeitraum zwar leicht rückläufig, dennoch geben auch die 158 unter die Lupe genommenen Begutachtungsentwürfe Anlass für Kritik, insbesondere in Anbetracht immer kürzer werdender Begutachtungsfristen, heißt es.

„Die vom Bundeskanzleramt im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Begutachtungsfrist von sechs Wochen wurde lediglich in 16 Prozent der Fälle eingehalten. Das ist nicht nur deutlich unter dem ohnehin schon niedrigen Wert des Vorjahres von 25 Prozent. Das Begutachtungsverfahren verkommt damit zunehmend zur Farce“, kritisiert Wolff.

In manchen Fällen seien nicht einmal zwei Wochen zur Verfügung gestanden, wie etwa bei der letzten Novelle des Asylgesetzes. Wolff: „Wir fordern mit Nachdruck die Einführung von Mindeststandards im Gesetzgebungsverfahren. Ziel ist ein transparentes Verfahren zur Sicherstellung der Qualität und Verständlichkeit der Gesetze.“

Frauenanteil wächst weiter

Ein ausführlicher Statistikteil rundet den Tätigkeitsbericht ab:

  • Den aktuellen Daten sei zu entnehmen, dass die Anzahl der eingetragenen Rechtsanwälte in Österreich kontinuierlich wächst. Von 4.332 im Jahr 2002 auf mittlerweile 6.057 zum Jahresende 2015. Im Vergleich zum Vorjahr betrug das Wachstum ca 2 Prozent.
  • Die höchste Rechtsanwaltsdichte unter den Landeshauptstädten weist Innsbruck auf, mit 2,53 Rechtsanwälten pro 1.000 Einwohnern – die Bundeshauptstadt Wien kommt hingegen mit 2.877 Rechtsanwälten auf 1,56 Rechtsanwälte pro 1.000 Einwohner.
  • Die Anzahl der Rechtsanwaltsanwärter in Österreich steige nur leicht, wobei Wien mit 1.248 von österreichweit 2.129 Rechtsanwaltsanwärtern heraussticht.
  • Besonders erfreulich sei, dass auch der Frauenanteil unter den heimischen Rechtsanwälten kontinuierlich wächst. Im Jahr 2002 betrug dieser österreichweit noch 12,03 Prozent und hat sich mittlerweile auf 20,51 Prozent beinahe verdoppelt.

„Gerade daran sieht man, dass standespolitische Maßnahmen greifen. Das Ziel, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, muss auch in der Rechtsanwaltschaft verfolgt werden. Das betrifft Rechtsanwältinnen genauso, wie Rechtsanwälte. Wir sind ein moderner Beruf mit einer zeitgemäßen standespolitischen Ausrichtung“, so Wolff.

Link: ÖRAK

 

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