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Business, Recht

Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen

Airport ©Flughafen Wien AG

Wien. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bau der 3. Piste am Flughafen Wien-Schwechat genehmigt. Der Airport muss dafür in fünf Jahren CO2-neutral werden. 

De zusätzlichen Auflagen sichern „einen möglichst hohen Schutz der Anrainerinnen und Anrainer und eine hohe Reduktion der CO2-Emissionen“, wie das Gericht in einer Ausendung formuliert.

Die Entscheidung

Die Ermittlungsergebnisse der Behördenentscheidung der niederösterreichischen Landesregierung zu diesem Projekt wurden im Zuge des Beschwerdeverfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht einer ergänzenden und umfassenden Überprüfung unter Beiziehung von Sachverständigen unterzogen, heißt es weiter.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte nach der Aufhebung seiner ersten Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof im Juni 2017 neuerlich über die Beschwerden der Flughafen-Anrainer zu entscheiden.

Dabei hatte der Verfassungsgerichtshof den Rahmen für die Berücksichtigung der öffentlichen Interessen vorgegeben. Daher war das Projekt vom Bundesverwaltungsgericht in allen Teilbereichen nochmals im Detail zu prüfen. Dabei wurden insbesondere der Bedarf nach einer weiteren Start- und Landebahn, die Berechnung der zusätzlichen Fluglärmemissionen sowie der CO2-Emissionen geprüft.

Ein neuer Weg

Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, hat nach detaillierter Prüfung entschieden, dass zusätzliche Auflagen etwa in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Fluglärm oder beim Baustellenstaub vorzusehen sind.

  • So wird zu gewährleisten sein, dass innerhalb eines Zeitraumes von maximal fünf Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Piste eine CO2-Neutralität des Flughafens erreicht wird, heißt es beim Gericht.
  • Bereits vor Inbetriebnahme der dritten Piste seien Maßnahmen zu setzen, die eine Reduktion der CO2-Emissionsmengen um 30.000 Tonnen zur Folge haben. Diese Maßnahmen haben sich auf die Sparten Abfertigung, Triebwerk-Probeläufe oder etwa die stationäre Infrastruktur zu beziehen.
  • Zur Reduktion des Fluglärms seien deutlich strengere Grenzwerte für den Tag und für die Nacht vorgeschrieben worden. Verschiedene Vorgaben zur Messung und Berechnung des Fluglärms wurden strenger angesetzt und präzisiert.
  • Auch beim Bau müsse der Airport verschiedene zusätzliche Maßnahmen setzen, um die Bildung von Baustellenstaub möglichst zu verringern.

Es bleibt spannend

Eine ordentliche Revision wurde zugelassen. Sie wird wohl nicht nur Theorie bleiben, denn die Projektgegner dürften die neuerliche Entscheidung wohl anfechten. Der Flughafen wiederum hat angekündigt, Rechtssicherheit haben zu wollen – er wird also wohl den Ausgang der zu erwartenden Revision abwarten.

Tatsächlich hat die Umweltorganisation Virus bereits mitgeteilt, „angesichts der heute vom Bundesverwaltungsgericht angekündigten vorliegenden neuerlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorhaben Flughafen Wien Parallelpiste 11R/29L von einer neuerlichen Befassung der Höchstgerichte durch mindestens einen der 28 Beschwerdeführer“ auszugehen, so ihr UVP-Experte Wolfgang Rehm.

Zur Vorgeschichte: Anhänger, Gegner und Anwälte.

Link: BVwG

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