
Wien. Das geplante Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 schafft die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Gründung einer Rechtsanwalts GesmbH & CO KG. Es soll damit flexiblere Gesellschaftsbeteiligungsmodelle gerade für jüngere Rechtsanwälte ermöglichen, meldet die Parlamentskorrespondenz.
Freilich sind auch große Sozietäten wie Marktführer Wolf Theiss an neuen Rechtsformen sehr interessiert, wie Recht.Extrajournal.Net bereits gemeldet hat.
Rechtsanwälten wird durch das neue Gesetz (2378 d.B.) nun zunächst die Gesellschafterstellung eines Kommanditisten innerhalb der Rechtsanwalt GesmbH & CO KG eingeräumt, wobei die Möglichkeit besteht, diese Stellung gegebenenfalls sukzessive auszubauen, so Parlinkom über die Gesetzesvorlage.
Im Vergleich zur Rechtsanwalts GesmbH biete die CO KG weiters flexible Entnahme- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Am Prinzip der persönlichen rechtsanwaltlichen Berufsausübung ändere die Zulassung zur Rechtsform der Rechtsanwalts GesmbH & CO KG nichts.
Link: Parlinkom