Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem Antrag eines Verbandes auf Akteneinsicht in den österreichischen Kartellgerichtsakt im Falle des Chemiekartells Recht gegeben. Die Arbeiterkammer (AK) sieht darin einen Meilenstein: Bisher sei in Österreich eine Akteneinsicht nur mit Zustimmung derer möglich, die wegen Preisabsprachen vor Gericht stehen.
Nun wird eine rasche Anpassung der Gesetzeslage an das EuGH-Urteil gefordert.
„Diese Entscheidung ist ein Meilenstein im Kampf gegen Preiskartelle“, so die AK-Expertin für Wettbewerbsrecht, Ulrike Ginner. Denn nur wenn auch Geschädigte, etwa Konsumenten, das volle Informationsrecht bekommen, können ihre Ansprüche auch wirksam eingeklagt werden, so die AK.
Die AK verlangt eine gesetzliche Anpassung des Kartellgesetzes an das EuGH-Urteil dahingehend, dass der Gesetzgeber das rigide Akteneinsichtsverbot aufheben müsse.
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