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Recht

Wiener Justiz will jetzt Rechtsanwälte und Notare als Quereinsteiger

©ejn

Wien. Seit 10 Jahren können Rechtsanwälte und Notare aus der Privatwirtschaft in das Ausbildungssystem der Richter und Staatsanwälte wechseln. Beim OLG Wien endet die Bewerbungsfrist aktuell am 10. November.

Was als Pilotprojekt begann, ist mittlerweile fixer Bestandteil des Personalrecruitings, so die Oberstaatsanwaltschaft Wien: Damit sei sichergestellt, dass neu geschaffene oder offene Planstellen zeitnah mit einschlägig erfahrenen Juristen besetzt werden. „Die ehemals mit Weitblick gefällte Entscheidung, neben dem etablierten System der in der Justiz ausgebildeten Richteramtsanwärter bei der Besetzung von vakanten Stellen auch auf Personen zu setzen, die Berufserfahrung als Rechtsanwälte oder Notare gesammelt haben, hat dazu geführt, dass zwischenzeitig ehemalige Quereinsteiger erfolgreich in verschiedenen Bereichen und Ebenen der Justiz tätig sind“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Johann Fuchs in einer Aussendung.

Begleitend dazu sei ein wesentlicher Synergieeffekt zu bemerken: Wenn Personen mehrere Jahre als Rechtsanwälte oder Notare tätig waren, so ist deren erworbenes Wissen eine willkommene Ergänzung des gemeinsamen Erfahrungshorizontes in der Justiz, so Fuchs. Erfahrungen aus der Privatwirtschaft können dafür sorgen, dass Handlungsspielräume und Entscheidungen unterschiedlich wahrgenommen oder antizipiert werden. Der daraus resultierende Wissenstransfer bietet dem System Gerichtsbarkeit mehr Perspektivenreichtum und Effektivität, heißt es.

Bewerbungsfrist bis zum 10. November

Aktuell besteht bis zum 10. November 2023 die Möglichkeit, sich für eine der ausgeschriebenen Planstellen eines Richteramtsanwärters im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien zu bewerben. Voraussetzung ist, neben dem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften, laut den Angaben mehrjährige Berufserfahrung und die erfolgreich abgelegte Rechtsanwalts- oder Notariatsprüfung.

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