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Recht, Tipps

Web 2.0-Mobbing: Klage gegen Facebook

Long Island. In den Vereinigten Staaten sorgt derzeit ein neuer Cyber-Mobbing-Fall für Aufsehen. Ein Teenager hat die Social-Networking-Plattform Facebook samt einiger Mitglieder verklagt – und die Eltern der Mitglieder gleich dazu. Wie das US-Nachrichtenportal InformationWeek berichtet, wirft Denise Finkel, so der Name der in Long Island wohnenden Jugendlichen, den Genannten vor, durch Cyber-Mobbing-Attacken auf dem sozialen Netzwerk traumatisiert worden zu sein. Ehemalige Klassenkameraden aus der High School hätten auf Facebook eine eigene Chat-Gruppe eingerichtet, mit der sie systematisch versuchten, den Ruf des Mädchens in der Öffentlichkeit zu zerstören. Als Wiedergutmachungsleistung fordert die Geschädigte nun vor Gericht eine Entschädigung in der Höhe von drei Mio. Dollar ein.

„Mobbing hat es zwar immer schon gegeben, durch neue Medien wie das Internet hat dieses Phänomen aber eine völlig neue Bandbreite erreicht“, erklärt Bernhard Jungwirth, Projektkoordinator bei Saferinternet.at http://www.saferinternet.at, im Gespräch mit pressetext. Insbesondere der Siegeszug von Web und Handy, die mittlerweile vor allem bei Teenagern nahezu omnipräsent seien, ermögliche heute eine Belästigung rund um die Uhr. „Die Anonymität und gewisse räumliche Distanz, die das Netz bietet, lassen die Hemmschwelle für Mobbing-Übeltäter sinken. Hinzu kommt die Tatsache, dass sich das Internet generell nur schwer kontrollieren lässt und sich absichtliche Falschmeldungen dort unglaublich schnell verbreiten können“, stellt Jungwirth fest. Die Einrichtung eines „Hass-Forums“ auf einem Social-Networking-Portal, wie im aktuellen Fall in New York, sei aber nur eine von vielen möglichen Spielarten von Cyber-Mobbing-Attacken.

Die Frage, ob der New Yorker Teenager mit seiner Klage vor Gericht Erfolg haben könnte, sei laut dem Saferinternet-Koordinator nicht so einfach zu beantworten. „Ausschlaggebend ist hier die jeweilige geltende Rechtslage in den USA“, betont Jungwirth. Dort gilt der sogenannte „Communications Decency Act“, der die Betreiber von Webseiten von der Verantwortung der darauf geposteten Inhalte freispricht. „Als rechtliche Grundlage würden im vorliegenden Fall in Österreich wahrscheinlich einige verschiedene Aspekte des Strafgesetzbuches wie der Anti-Stalking-Paragraph oder der Schutz vor übler Nachrede herangezogen. Für ein Urteil muss man sich aber jeden konkreten Fall einzeln ansehen“, meint Jungwirth..

Laut Klageschrift sollen vier ehemalige Klassenkameraden des Teenagers ein geschlossenes, Passwort-geschütztes Chat-Forum auf Facebook eingerichtet haben. Dort wurde dann völlig ohne Skrupel über das Mädchen hergezogen. So wurde unter anderem behauptet, dass Finkel intravenöse Drogen konsumiere, inadäquaten Kontakt mit Tieren gehabt habe sowie mit AIDS und anderen Geschlechtskrankheiten infiziert sei. „Opfer von Cyber-Mobbing-Attacken sollten die Möglichkeit haben, derartige Vorfälle sofort an den Seitenbetreiber zu melden. Auf Initiative der EU werden die betroffenen Anbieter künftig dazu verpflichtet, eine Meldemöglichkeit auf ihren Portalen zu implementieren“, so Jungwirth abschließend. (pte)

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