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Recht, Tipps

D.A.S. ortet eiskalte Regelungslücke im Mietrecht

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Wien. Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. Österreich hält eine Reparatur des Mietrechtsgesetzes für notwendig: Nach aktueller Gerichtsentscheidung müssen weder Mieter noch Vermieter für die Reparatur einer ausgefallenen Heiztherme aufkommen. Der Mieter kann nur eine Mietzinssenkung verlangen. Laut einer aktuellen Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs (OGH) seien weder Mieter noch Vermieter verpflichtet, schadhafte Heizthermen zu erhalten. „Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist es wichtig, dass bei existentiell wichtigen Bereichen, wie etwa beim Wohnen Rechtssicherheit vorherrscht“, mahnt Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S Rechtschutzversicherung. „Wir werden laufend mit Anfragen konfrontiert, wie sich sowohl Mieter als auch Vermieter künftig verhalten sollen. Eine Klarstellung des Gesetzgebers kann diesen unbefriedigenden Zustand verbessern“, so Kaufmann weiter.

Zur Reparatur nicht verpflichtet

Nach der aktuellen Entscheidung des OGH kann der Mieter die Reparatur einer Therme nicht einklagen. Es bleibt lediglich die Möglichkeit eine Minderung des Mietzinses zu verlangen. Eine Mietzinsminderung von 100 Prozent kann allerdings nur während der kalten Jahreszeit (also im Winter) bei komplett fehlender Beheizbarkeit gefordert werden. 50 Prozent des Mietzinses können nach der Rechtsprechung dann einbehalten werden, wenn die Wasserversorgung komplett fehlt, ebenso wenn Warmwasser überhaupt nicht verfügbar ist.

Lediglich 10 Prozent Minderung gibt es bei Schwankungen von Kalt- und Warmwasser. „Ob sich der Vermieter dadurch unter Druck setzen lässt und repariert, bleibt dahingestellt“, verdeutlicht Kaufmann das Problem. „Macht der Mieter nämlich eine höhere Minderung geltend, als im Einzelfall zulässig ist, dann kann ihm sogar eine Mietzinsklage des Vermieters drohen. Umso mehr bedarf es hier einer gesetzlichen Klarstellung“, so Kaufmann weiter.

Die österreichische D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist Mitglied der internationalen D.A.S. Organisation und ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, die europaweit rund 40 Millionen Kunden betreut und 2008 Beitragseinnahmen von über 17,7 Milliarden Euro erreichte. Die Österreich-Tochter von D.A.S. beschäftigt 430 Mitarbeiter in neun Geschäfts- und RechtsService-Büros (Wien, St. Pölten, Wiener Neustadt, Graz, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Innsbruck und Bregenz).

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