
Wien. Dem aktuellen Thema „Siegeszug der Namensaktie“ widmete sich das letzte KWR Inhouse-Seminar. Die Rechtsanwälte Jörg Zehetner und Thomas Haberer erläuterten den Umstellungsbedarf, der mit dem geplanten Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2011 auf die nicht börsenotierten AGs zukommt.
Diese dürfen künftig ausschließlich Namensaktien ausgeben, während bisher vielfach Inhaberaktien üblich waren.
Der Gesetzgeber will damit internationale Vorgaben umsetzen und eine Maßnahme gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung setzen. Fragen der Übertragung dieser Aktien und der Führung des Aktienbuchs rücken nunmehr in den Mittelpunkt des Interesses, wie auch die rege Diskussion zeigte, heißt es in einer Aussendung der Kanzlei.
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