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Recht

Kommentar: Entweder wird die Ministerin parteilos oder die Staatsanwaltschaft unabhängig

Nach dem Schneckentempo nun die Überraschungstaktik. Es ist für einen Justizminister bzw. eine Justizministerin, die einer bestimmten Partei nahesteht, ratsam, jeden Anschein einer Voreingenommenheit zu vermeiden. Das betrifft politisch brisante Causen genauso wie für die Menschenrechte bedeutsame Gesetzesentwürfe.

Es mag aus diesem Grund sein, dass manche der bekannten Ermittlungen gegen hochrangige amtierende oder ehemalige Politiker in Österreich schon so furchtbar lange dauern. Nur hin und wieder erhaschen die Österreicher einen kurzen Einblick, oft durch Enthüllungen der Medien. Es besteht aber ein legitimes öffentliches Interesse an der Fragestellung, ob österreichische Politiker Steuern hinterzogen oder Bestechungsgelder angenommen haben oder nicht. Es handelt sich sogar geradezu um ein Lehrbeispiel für öffentliches Interesse.

Nun kommen aus dem Ressort der nicht parteiunabhängigen Justizministerin Gesetzesentwürfe, die anscheinend bewirken könnten, dass die Medien ihrer legitimen Verantwortung sowohl die Öffentlichkeit zu informieren wie ihre Quellen zu schützen nicht mehr nachkommen können. Dies ist äußerst bedenklich.

Dass damit gleichzeitig auch das Berufsgeheimnis der freien Berufe großteils ausgehebelt werden könnte, vom Arzt bis zum Pfarrer und natürlich dem Rechtsanwalt, das scheint geradezu einen verkappten Allmachtsanspruch seitens des Justizministeriums zu offenbaren: Was geheim ist, bestimmt der Staatsanwalt. Der dem Justizministerium weisungsgebunden ist.

Mathematisch korrekte Verkürzung: Was geheim ist, bestimmt die Justizministerin.

Es ist Zeit, das Amt von seinen massiven Interessenskonflikten zu befreien. Entweder Österreichs Justizminister und -ministerinnen sind künftig wieder parteilos, so wie in der Vergangenheit praktiziert. Oder aber – und noch besser – die Staatsanwaltschaft, die vom Justizminister mit immer mehr Machtbefugnissen ausgestattet wird, erhält endlich einen nicht mehr dem Justizminister weisungsgebundenen obersten Staatsanwalt. Eine solche unabhängige Stellung klappt schließlich in vielen Ländern seit Jahrzehnten problemlos – und auch in Österreich hat der Präsident des Rechnungshofs diese privilegierte Position. Nicht umsonst ist es eines der wohl populärsten Ämter Österreichs.

Von Gerald Stefan

Kommentare geben ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder. Mag. Gerald Stefan ist Herausgeber von Recht.Extrajournal.Net

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