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Bildung & Uni, Recht

EU-Gruppenfreistellungsverordnung und Pflegegeld neu bei Manz

©Manz

Wien. Neuerscheinungen im Verlag Manz beschäftigen sich unter anderem mit den Gruppenfreistellungsverordnungen der EU: sie lassen ausnahmsweise bestimmte Vertragstypen zwischen Unternehmen zu, die andernfalls wettbewerbsrechtlich nicht zulässig wären.

Auch praktische Fragen rund um das Pflegegeld sind Inhalt einer aktuellen Neuerscheinung.

 

Handbuch der EU-Gruppenfreistellungsverordnungen (Liebscher/ Flohr/Petsche), 2. Auflage

Das Handbuch behandelt in systematischer Darstellung einen der wichtigsten Bereiche des Europäischen Wettbewerbsrechts, so der Verlag: Durch die Gruppenfreistellungsverordnungen werden bestimmte Vertragstypen vom grundsätzlichen Kartellverbot ausgenommen. Das europäische Primärrecht werde hier in besonderem Maße durch Verordnungen, Leitlinien, Mitteilungen und Bekanntmachungen geprägt.

Im Bereich des Europäischen Wettbewerbsrechts sind in letzter Zeit viele neue Regelungen ergangen. Die 2. Auflage berücksichtige daher in systematischer Darstellung u.a. die neuen Verordnungen zu Vertikalen Vereinbarungen (VO 2010/330), zum KfZ-Vertrieb (VO 2010/267), zu Spezialisierungsvereinbarungen (VO 2010/1218) und zu Forschung und Entwicklung (VO 2010/1217) sowie die jeweiligen neuen Leitlinien.

Zusätzlich werden in der Neuauflage nun auch die Bußgeldrichtlinien, die Zulieferbekanntmachung und die Leitlinien über horizontale Zusammenarbeit in einem eigenen Kapitel behandelt.

 

Alles zum Pflegegeld (Greifeneder/Liebhart); in Kooperation mit C.H. Beck

Der Ratgeber behandelt wichtige Fragen rund um das Thema Pflegegeld; mit praktischen Beispielen. Aus dem Inhalt:

  • Allgemeines zum Pflegegeld: Höhe, Auszahlung usw.
  • Pflegegeldeinstufung
  • Pflegebedarf von Kindern und Jugendlichen
  • Pflegegeldverfahren inkl. Prozesskosten
  • Absicherung pflegender Angehöriger
  • Familienhospizkarenz
  • Ersatzpflege, 24-Stunden-Betreuung, medizinische Hauskrankenpflege
  • Vertretungsbefugnis naher Angehöriger

 

Link: Manz

 

 

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