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Recht, Tipps

ÖAMTC: Notbremsungen für Kleintiere können teuer werden

Wien.  Grundsätzlich besagt die Straßenverkehrsordnung, dass ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den nachfolgenden Fahrer überraschend abbremsen darf. Wer wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall demnach ein Mitverschulden.

Entscheidend für die rechtliche Beurteilung ist die Größe des Tieres: Bei einem drohenden Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch rechtfertigt die Gefahr für den Menschen eine Vollbremsung, so der ÖAMTC.

„Die Judikatur gibt klar vor, wann ein Bremsen für Tiere ohne das Risiko eines Mitverschuldens als zulässig angesehen wird und wann die Gefahr eines Auffahrunfalls nach einer Vollbremsung als zu gefährlich für nachfolgende Autofahrer gilt“, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner in einer Aussendung.

Größe entscheidend

Ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung für den Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier – etwa bei Kleintieren wie Wildvögeln, Hasen und Eichhörnchen – muss man laut ÖAMTC bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens selbst übernehmen. Dies sei übrigens auch der Fall, wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat, so Pronebner.

Link: ÖAMTC

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