Wien. In der Zeit vom 1. November bis zum 15. April gilt für alle Kraftfahrzeuge auf Österreichs Straßen die gesetzliche Winterreifenpflicht. Wer in dieser Zeit mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert – neben einer Verwaltungsstrafe bis zu einer Höhe von 5.000 Euro – bei einem Unfall zivil– und strafrechtliche Folgen.
Auch die Versicherungsunternehmen können bei einem Unfall die Zahlung verweigern. Die Wiener Städtische beschreibt, was sie bei Schadensfällen auf Grund von falscher Bereifung macht.
„Diverse Schäden sind zwar auch dann gedeckt, wenn keine Winterreifen montiert werden, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Unfall nicht aus diesem Grund verursacht wurde. Mit anderen Worten: Wenn der Unfall auch mit Winterreifen in dieser Form passiert wäre“, erklärt Erich Leiß, Vorstandsdirektor der Wiener Städtischen Versicherung, in einer Aussendung.
Wenn nicht, ist der Schaden versicherungstechnisch nicht gedeckt. In der Kaskoversicherung muss der Unfallverursacher daher in uneingeschränkter Höhe selbst für den Schaden aufkommen, so Leiß.
Auch Probleme mit der Haftpflichtversicherung
Bei der Haftpflichtversicherung ersetzt die Wiener Städtische zwar die Entschädigungsansprüche des Unfallopfers, behält sich aber vor, diese bis zu einem Betrag von 11.000 Euro von dem mit Sommerreifen ausgestatteten Unfallverursacher per Regress zurückzuholen, heißt es weiter.
Link: Wiener Städtische