Wien. Die Unabhängigkeit der Datenschutzkommission wird gestärkt. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab mit breiter Mehrheit grünes Licht für eine von der Regierung vorgelegte Gesetzesnovelle.
Österreich reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), welcher auf Basis einer Klage der EU-Kommission festgestellt hat, dass die derzeitige Eingliederung der Geschäftsstelle der Datenschutzkommission in das Bundeskanzleramt nicht den EU-Vorgaben entspricht.
In Umsetzung des EuGH-Urteils wird die Datenschutzkommission nun als eigene Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet und die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Geschäftsstelle dem Vorsitzenden der Datenschutzkommission übertragen, berichtet Parlinkom.
Gleichzeitig wird das derzeit uneingeschränkte Unterrichtungsrecht des Bundeskanzlers dahingehend relativiert, dass die Behörde diesem nur insofern entsprechen muss, als es nicht der Unabhängigkeit der Kommission widerspricht. In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle am 1. Mai 2013. Keine Zustimmung bekam der Entwurf von den Grünen, die Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität hegen.
Neue unabhängige Datenschutzbehörde
Mit Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit am 1. Jänner 2014 wird die Datenschutzkommission in der jetzigen Form dann überhaupt aufgelöst und soll durch eine neue unabhängige Datenschutzbehörde ersetzt werden.
Link: Parlinkom