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Recht, Tipps

OGH-Entscheidung: Sammelklagen des VKI inklusive Finanzierung durch Foris sind rechtens

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba © VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Konsumentenschutz-Ministeriums und mit finanzieller Unterstützung des Prozessfinanzierers Foris gegen den AWD fünf Sammelklagen wegen des Vorwurfes von „systematischer Fehlberatungen“ bei der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast. Der AWD bestreitet seit langem die Klagslegitimation des VKI und argumentiert, dass Prozessfinanzierungen gegen Erfolgsquote in Österreich unzulässig seien.

Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden: Der VKI ist im Recht, seine Klagslegitimation und die Finanzierung durch die deutsche Foris sind zulässig, freut sich VKI-Rechtschef Peter Kolba.

„Wir werden nunmehr in allen fünf Sammelklagen Anträge auf Fortsetzung der Verfahren stellen und hoffen, dass noch vor dem Sommer 2013 die ersten Geschädigten von den Gerichten vernommen werden. Nun werden wir sehr eindrucksvoll beweisen können, weshalb wir dem AWD systematische Fehlberatungen vorwerfen“, erklärt Kolba in einer Aussendung.

AWD heißt bald Swiss Life Select

Der AWD ist eine Tochtergesellschaft der Schweizer Swiss Life AG und soll in den nächsten Tagen in Swiss Life Select umbenannt werden.

Link: VKI

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