Wien. Der EU-Ausschuss des Bundesrats diskutierte unlängst ein Initiativpaket der EU-Kommission, das Angleichungen der nationalen Markenrechte an das System der Gemeinschaftsmarke vorsieht.
Der Richtlinienvorschlag zielt darauf ab, den Umfang von Markenrechten in der EU klarer zu definieren und durch vereinfachte Verfahren für die Eintragung das Wirtschaftswachstum voranzutreiben. Außerdem soll der Markenschutz durch unionsweit gültige Vorkehrungen gestärkt werden.
Die Stärkung des EU-Markensystems sei gut, war der Tenor im Ausschuss; die nationalen Marken dürften dadurch jedoch keinen Nachteil im Wettbewerb erfahren, berichtet Parlinkom.
Ohne die markenrechtlichen Bestimmungen der Nationalstaaten einander gänzlich anzugleichen, will die Kommission durch die Annäherung der Vorschriften unter anderem den freien Warenverkehr im Binnenmarkt erleichtern.
Keine grundlegende Systemänderung
Insgesamt sei keine Systemänderung geplant, sondern lediglich eine Modernisierung der vorhandenen Unionsregelungen zum Markenrecht, heißt es.
In diesem Zusammenhang strebe man eine intensivere Kooperation zur Verfahrensabstimmung zwischen dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, dessen Zuständigkeit die Eintragung von EU-Gemeinschaftsmarken ist, und den nationalen Patentämtern an.
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