Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Serbien/EU: Schönherr hilft „bösgläubige“ Marken löschen

Christian Schumacher, Andrea Radonjanin ©Schönherr

Geistiges Eigentum. Schönherr half Tehnoexport aus Serbien bei einem Markenlöschungsverfahren in einem Markenlöschungsverfahren vor dem Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO).

Konkret hat Schönherr laut den Angaben Tehnoexport, einen serbischen Hersteller von Heizungs-, Lüftungs- und Klimatisierungsprodukten, erfolgreich in einem Markenlöschungsverfahren gegen vier Marken vor dem Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) vertreten.

In dem Verfahren brachte Tehnoexport vor, dass dessen Konkurrent mehrere Marken bösgläubig angemeldet habe, da diese Zeichen enthielten, die von Tehnoexport benutzt worden seien. Das EUIPO entschied, dass die Marken wegen Bösgläubigkeit gelöscht werden müssen. Diese Entscheidungen wurden von der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO bestätigt.

In zwei der vier Fälle legte der Wettbewerber Beschwerde beim Gericht der EU (EuG) ein. Nach einer mündlichen Verhandlung in Luxemburg, bei der Schönherr IP-Partner Christian Schumacher für Tehnoexport plädierte, erließ das Gericht am 6. März 2024 eine Entscheidung, die die Löschung der Marken des Mitbewerbers wegen Bösgläubigkeit und damit die angefochtenen Entscheidungen des EUIPO bestätigte, heißt es dazu weiter.

Der EuGH am letzte Instanz

Zwar könne gegen die Entscheidung noch Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden, jedoch sei eine solche Klage beim höchsten EU-Gericht auf solche Fälle beschränkt, die eine für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage aufwerfen. Von den vielen Rechtsmitteln in Fällen des geistigen Eigentums habe der EuGH seit der Einführung dieser Beschränkung vor einigen Jahren nur eine Handvoll zur Entscheidung angenommen, die diese Schwelle überschritten, so Schönherr.

„Bösgläubige Anmeldungen sind ein Bereich des EU-Markenrechts, in dem es bisher noch verhältnismäßig wenig Rechtsprechung gibt. Einige Fragen zum Konzept der Bösgläubigkeit und seiner Anwendung auf einen bestimmten Fall bedürfen noch der Klärung durch die europäischen Gerichte“, so der in Wien ansässige IP-Partner Christian Schumacher, der das Verfahren beim EUIPO und beim EuG führte.

Das Beratungsteam

Das Schönherr-Team wurde von Christian Schumacher (Partner) und Andrea Radonjanin (Partner) geleitet und bestand außerdem aus Yelyzaveta Semenovykh (Rechtsanwaltsanwärterin) und Andrej Zoric (Rechtsanwaltsanwärter).

Weitere Meldungen:

  1. DLA Piper: Ekaterina Larens wird Partnerin im Corporate-Team
  2. Neues Fachbuch: Compliance in der Lieferkette
  3. Andreas Lichtenberger ist Datenschutz-Anwalt bei CMS
  4. Produktpiraterie: Zöllner schnappen viel mehr Produkte