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Recht

Serie IT-Rechtsexperten: Lukas Feiler kümmert sich bei Baker & McKenzie um Smart Cars, IT-Sicherheit, Datenschutz und mehr

Lukas Feiler ©Wilke / Baker McKenzie
Lukas Feiler ©Wilke / Baker McKenzie

Wien. Bei Baker & McKenzie Diwok Hermann Petsche – dem Österreich-Repräsentanten der weltgrößten Anwaltskanzlei Baker & McKenzie – wird das IT-Rechtsteam von Anwalt Lukas Feiler geleitet. Dabei hat Feiler einen Konzipienten zur Seite – und das internationale Netzwerk der Kanzlei. Zu den Klienten gehören etwa Autokonzerne, die man zu so fortschrittlichen Themen wie >Smart Car< berät.

Dr. Lukas Feiler ist als IT-Rechtsspezialist auch durch Statements in den österreichischen Medien der Öffentlichkeit bekannt. Er wird vor Ort unterstützt von einem Konzipienten. Das Wiener Team arbeitet eng zusammen mit der deutschen IT-Rechtspraxis und dem globalen Netzwerk von Baker & McKenzie, so die Kanzlei.

Das Team berate auf dem Bereich des IT-Rechts sämtliche Branchen, wobei die Technologiebranche einen gewissen Schwerpunkt darstellt.

Wenn Mandanten aus der Technologiebranche Beratungsbedarf in anderen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Arbeits- oder Kartellrecht haben, ziehe man nach dem Prinzip >best (wo)man for the job< andere Abteilungen der Kanzlei hinzu, um den Mandanten höchste Qualität und maximale Kosteneffizient bieten zu können, so Feiler.

Recht.Extrajournal.Net: Wie ist die Verzahnung mit dem IP-Thema, ist die Gruppe identisch oder sind es zwei getrennte Arbeitsbereiche mit getrennten Teams?

Lukas Feiler: Aufgrund der starken Überschneidung der beiden Bereiche werden diese in Österreich vom selben Team betreut.

Wie hat sich die Anzahl der mitarbeitenden Personen entwickelt, wie viele werden es in einem Jahr sein – suchen Sie Verstärkung?

Feiler: Die Personalstärke des Wiener IT-/IP-Teams hat sich in den vergangenen zwölf Monaten nicht verändert. Aufgrund der steigenden Auslastung ist aber mit der Aufnahme eines weiteren Konzipienten in den kommenden Monaten zu rechnen.

Zur Verstärkung unseres IT-Rechtsteams suchen wir derzeit eine/n Konzipienten/Konzipientin mit Tätigkeitsschwerpunkt im Datenschutz-, Telekommunikations- und IT-Vertragsrecht.

Was sind wichtige Causen bzw. Klienten, die wir in diesem Zusammenhang nennen dürfen?

Feiler: Zu unseren Mandanten zählen viele der weltweit größten Hardware- und Software-Hersteller sowie viele der weltweiten >Internet-Giganten<, welche wir insbesondere in allen datenschutz- und urheberrechtlichen Fragen beraten. Auf dem Bereich des Telekommunikations-, Regulierungs- und Vertragsrechts beraten wir zahlreiche international tätige Telekommunikationskonzerne bei der Entwicklung neuartiger Lösungsangebote, wie Carrier-Cloud-Modelle und Unified-Communications-Lösungen.

Ebenso haben wir in den vergangenen Monaten mehrere der weltweit führenden Autohersteller bei der Entwicklung und Einführung ihrer Smart-Car-Lösungen beraten.

Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigen rechtlichen Themen, die Österreich 2015 beschäftigen werden?

Feiler: Wichtige Themen sind

  • Internet of Things: Die Auswirkungen des „Internets der Dinge“ (Internet of Things) auf die Privatsphäre erhalten zunehmend Aufmerksamkeit im österreichischen Markt. Sie erfordern insbesondere komplexe technische Datenschutzlösungen („Privacy by Design“) bei der Entwicklung der entsprechenden Hard- und Software.
  • Big Data: Big-Data-Anwendungen auf Cloud-Basis eröffnen neue Geschäftsfelder insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe. Damit verbunden sind aber auch erhöhte Haftungsrisiken, wenn die Cloudlösung nicht im Vorfeld in rechtlicher Hinsicht auf Herz und Nieren getestet wurde.
  • IT-Sicherheitsgesetz: Es ist zu erwarten, dass die österreichische Bundesregierung noch in diesem Jahr in Anlehnung an den Entwurf der Netzwerk- und Informationssicherheits-Richtlinie der EU zum Schutz kritischer Infrastrukturen ein IT-Sicherheitsgesetz vorschlagen wird. Dieses wird voraussichtlich dem deutschen IT-Sicherheitsgesetz nachgebildet sein und sowohl neue Sicherheitspflichten als auch Meldepflichten bei Sicherheitsverletzungen einführen.

Apropos wichtige rechtliche Themen: Wie wichtig ist die österreichische Facebook-Sammelklage aus Ihrer Sicht?

Feiler: Die in Österreich anhängige >Sammelklage< gegen Facebook hat in anderen Mitgliedstaaten der EU starkes mediales Interesse hervorgerufen. In der Legal Community ist das Interesse allerdings bisher noch zurückhaltend, da viele der streitgegenständlichen Fragen ausschließlich Facebook zu betreffen scheinen.

Eine größere Breitenwirkung wird das von Max Schrems in Irland angestrengte Verfahren haben, bei dem der EuGH die Gültigkeit der Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission zu überprüfen hat, wonach ob US-Unternehmen, die ein Safe-Harbor-Zertifikat besitzen, tatsächlich ein angemessenes Datenschutzniveau bieten.

Link: Baker & McKenzie

 

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