
Wien. Medizinische Sachverständige, die mit der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit befasst sind, müssen rechtliche Fachbegriffe verstehen, um juristisch verwertbare, schlüssige Gutachten erstellen zu können. Der Leitfaden „Das Gutachten zum Pflegegeld“ von Christina Wehringer, Leiterin der ärztlichen Fachabteilung der Sektion IV im Sozialministerium, ist im Verlag Manz nun in aktualisierter 2. Auflage erschienen.
Auch die 2. Auflage behandele alle wesentlichen Aspekte der ärztlichen und pflegerischen Untersuchungen im Vorfeld einer Pflegegeldeinstufung, so der Verlag.
Behandelt weden demnach:
- Das ärztliche Gutachten
- Das pflegerische Gutachten
- Funktionseinschränkungen, Pflegebedarf, Über- und Unterschreitungsbedingungen der einzelnen Pflegeverrichtungen, typische Zeitwerte
- Abgrenzungskriterien für die Stufen 5, 6 und 7
- Funktionsbezogene Einschätzung bei Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
- Beispiele für Funktionseinschränkungen, Behinderungen und Pflegesituationen
- Diagnosebezogene Mindesteinstufung
Neu in der 2. Auflage sei u.a. die Einarbeitung der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz im Rahmen des Pflegepaketes 2015/2016 und der Hinweis auf die künftig notwendige Zertifizierung der Gutachter durch die Österreichische Akademie der ärztlichen und pflegerischen Begutachtung (ÖBAK)
Die Autorinnen
Dr. Christina Wehringer ist Leiterin der ärztlichen Fachabteilung der Sektion IV im Sozialministerium und seit Beginn der Pflegegeldregelungen in den Gesetzgebungsprozess eingebunden. Sie ist außerdem Chefredakteurin der „Österreichischen Zeitschrift für das ärztliche Gutachten – DAG“.
Diese zweite Auflage entstand unter juristischer Begleitung von Dr. Margarethe Grasser, Gruppenleiterin und Leiterin der Rechtsabteilung Pflegevorsorge der Sektion IV im Sozialministerium.
Link: Manz