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Recht

Energie-Paket nimmt letzte Hürde im Parlament

Wien. Das Energie-Infrastrukturpaket soll Genehmigungsverfahren von Infrastrukturprojekten beschleunigen, bisher scheiterte es aber an der fehlenden Zweidrittelmehrheit. SPÖ und ÖVP hatten die Vorlage deshalb im Nationalrat auf einfachgesetzliche Ebene gebracht. Das Energie-Paket ging jetzt ohne die Stimmen der Freiheitlichen und der Grünen mehrheitlich durch den Bundesrat.

Hintergrund der Regierungsvorlage ist die EU-Verordnung zum transeuropäischen Infrastrukturprojekt, die auf den schnelleren Ausbau der europäischen Energieinfrastruktur abzielt. Zuständige Infrastrukturbehörde in Österreich wird künftig der Wirtschaftsminister sein.

Lob von der Regierung

Das Infrastrukturpaket sei von entscheidender Bedeutung, weil damit die Energiewende beschleunigt werden könne, so die Meinung Magnus Brunners (ÖVP). Das jüngste Abkommen der Weltklimakonferenz oder der Austritt vieler europäischer Länder aus der Atomenergie machten den Ausbau von Infrastrukturprojekten, die den Strom aus erneuerbaren Energiequellen transportieren können, notwendig.

Positiv äußerte sich auch SPÖ-Bundesrat Hans-Peter Bock, durch die Umsetzung der Verordnung werde eine europaweite Energieversorgung abgesichert. In Österreich brauche es für die Energiewende zudem schnelle Transporteinrichtungen mit hoher Kapazität.

Die Opposition beklagte, dass die heimische Umsetzung der EU-Verordnung aufgrund jetziger verfassungsmäßiger Unklarheiten in Kompetenzfragen zwischen Bund und Ländern nicht optimal möglich sei. Mit dem Infrastrukturpaket würden auch weiterhin Umwelt- und Bürgerrechte missachtet werden.

Wirtschaftsminister verteidigt

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sieht das Infrastrukturpaket als „vernünftigen Balanceakt“, durch das Infrastrukturprojekte in Zukunft schneller und koordinierter realisiert werden könnten. Das einfachgesetzliche Verfahren sei notwendig gewesen, weil durch einzelne Beschwerden gegen Infrastrukturprojekte beziehungsweise die daraufhin erfolgten negativen EuGH-Entscheidungen der Handlungsbedarf erhöht wurde, Rechtssicherheit für die österreichischen Unternehmen herzustellen.

Link: Parlament

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