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Recht, Tipps

Was Österreicher bei deutscher Abmahnung tun sollen

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Wien. Im Jahr 2015 gingen bei der Verbraucherberatung Internet Ombudsmann über 5.000 Anfragen ein. Vertragsprobleme, vermeintliche „Gratis“-Angebote und Lieferschwierigkeiten sind dabei die häufigsten Beschwerdekategorien. Aber auch rund um Urheberrechtsverletzungen gibt es immer wieder Kalamitäten. Hier werden v.a. von deutschen Anwälten oft überzogene Abmahnkosten eingefordert – auch gegenüber Österreichern. 

Beim Internet Ombudsmann handelt es sich um eine staattlich anerkannte Schlichtungsstelle, an die man sich bei Problemen mit Internetgeschäften wenden kann.

Unklarheiten bei Erotik-Abos u.a.

Mit 48,2 Prozent waren Vertragsstreitigkeiten die häufigsten Beschwerdegründe im Jahr 2015. Dazu zählen vor allem ungewollte automatische Vertragsverlängerungen, Probleme beim Rücktrittsrecht oder Unklarheiten über das Zustandekommen eines Vertrags. Dabei sind vor allem Dienstleistungen wie Partnerbörsen, Reisebuchungen, E-Mail-Services oder Erotik-Abos betroffen.

Vorsicht bei Urheberrecht

Auch wenn Abmahnungen bzw. Streitigkeiten betreffend der Veröffentlichung von Bildern, Texten oder Landkarten im Internet nur 3 Prozent der Fälle ausmachten, drohen hier überraschend hohe Kosten: „Immer noch erreichen zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von vorwiegend deutschen Rechtsanwälten. Auch wenn diese Urheberrechtsverletzungen meist tatsächlich stattgefunden haben und somit unstrittig sind, werden oft deutlich überhöhte Forderungen gestellt“, heißt es in einer Aussendung.

Fotos als Streitobjekt

In einem exemplarischen Fall wurde die Zahlung von rund 2.500 Euro wegen der unberechtigten Nutzung eines Fotos bei einer privaten Verkaufsanzeige im Internet gefordert. „Nach Durchsicht der Unterlagen und Unterstützung durch den Internet Ombudsmann zeigte sich allerdings, dass nur 400 Euro berechtigt und zu bezahlen waren“, so die Aussendung weiter.

Auf die Frage von Extrajournal.Net, wieviele solcher Forderungen aus Deutschland kamen, antwortete Bernhard Jungwirth, Geschäftsführer von Internet Ombudsmann: „Detaillierte Statistiken haben wir nicht. Aber der Großteil der Fälle, die beim Internet Ombudsmann im Zusammenhang mit Urheberrecht eingehen, haben mit entsprechenden Abmahnungen aus Deutschland zu tun. Dabei geht es fast ausschließlich um Urheberechtsverletzungen an Fotos.“

Meistens außergerichtliche Einigung

Wie geht es bei den Abmahnungen aus Deutschland typischerweise weiter: Wird eine Lösung gefunden, wenn sich Konsumenten an den Internet Ombudsmann wenden, oder wird dann doch vor Gericht gezogen? Jungwirth: „In der Regel kann man sich außergerichtlich einigen, sprich eine Reduktion der Forderungen auf ein angemessenes Niveau erreichen. Was auch sehr zu empfehlen ist, um ein Gerichtsverfahren im Ausland zu vermeiden.“

Was aber tun, wenn in solchen Fällen tatsächlich Klage in Deutschland erhoben wird? „Hier ist jedenfalls eine deutsche Kanzlei zu empfehlen. Da in Deutschland entsprechende Abmahnungen sehr verbreitet sind, gibt es auch zahlreiche darauf spezialisierte Kanzleien“, so Jungwirth.

Link: Internet Ombudsmann

 

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