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Business, Recht

Alle Lobbyisten müssen sich registrieren lassen

Wien. Die EU-Kommission plant eine verpflichtende Registrierung der Lobbyarbeit. In Österreich wird im Parlament die erhöhte Transparenz begrüßt – aber nicht uneingeschränkt: Demokratische Verfassungsorgane dürfen nicht wie Lobbying-Einrichtungen behandelt werden, heißt es. Betroffen sind auf jeden Fall Anwälte und andere Berater.

Die EU will ihre Arbeit und Entscheidungsfindung transparenter gestalten. Zu diesem Zweck soll das bestehende „Transparenzregister für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen“ weiterentwickelt werden. Angestrebt wird laut Kommission ein verbindliches Register, das Parlament, Rat und Kommission umfassen soll.

Begründet wird die Forderung damit, dass ein solches Register die volle Einhaltung des Verhaltenskodexes von Seiten aller Lobbyisten sicherstellen würde.

Damit erklärte sich der EU-Ausschuss des Bundesrats vollinhaltlich einverstanden. In einer einstimmig beschlossenen Mitteilung an die EU Institutionen warnt er jedoch davor, Landtage, Landesregierungen und Gemeinden einerseits mit klassischen Interessensvertretungen und Lobbying-Einrichtungen andererseits auf eine Ebene zu stellen und diese in die Registrierungspflicht miteinzubeziehen.

Demokratisch legitimierte Verfassungsorgane der Länder und Gemeinden müssen nach Ansicht des Bundesrats als integraler Bestandteil des EU-Rechtsetzungsverfahrens vom Anwendungsbereich des Transparenzregisters europäischer Institutionen ausgenommen bleiben.

Worum es geht

Das Transparenzregister war 1995 zunächst eine Antwort des Europäischen Parlaments auf die Kritik an der zunehmenden Lobby-Tätigkeit von Interessensgruppen in den EU-Organen. Diese wirke sich nachteilig auf die Transparenz und Rechenschaftspflicht des EU-Entscheidungsprozesses aus, so die Bedenken.

Im Jahr 2008 folgte auch die Kommission diesem Beispiel, 2011 verschmolzen die beiden Organe ihre Instrumente auf der Grundlage einer interinstitutionellen Vereinbarung zu einem europäischen Transparenzregister.

Das Transparenzregister ist ein freiwilliges Registrierungssystem und gibt Auskunft darüber:

  • welche Interessenvertreter gegenüber Parlament und Kommission Lobbyarbeit betreiben,
  • in wessen Namen sie dies tun,
  • zu welchen Themen und
  • mit welchem Budget.

Es erfasst alle Organisationen und selbstständigen Einzelpersonen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status, die im Anwendungsbereich des Registers tätig sind, einschließlich:

  • Lobbyisten,
  • Handels- und Berufsverbände,
  • professionelle Beratungsunternehmen,
  • Anwaltskanzleien,
  • selbstständige Fachberater,
  • Expertenkommissionen,
  • Forschungsinstitute und
  • wissenschaftliche Einrichtungen.

Nach Information der EU-Kommission sind bisher über 9.000 Einzelpersonen und Organisationen erfasst, die alle den entsprechenden Verhaltenskodex unterzeichnet haben.

Jetzt soll es Pflicht werden

Das EU-Parlament fordert seit 2008 die Einführung eines verbindlichen Registers für Lobbyisten, welches auch den Rat einschließt. Auch im Arbeitsprogramm 2016 der EU-Kommission findet sich unter dem Titel „Eine Union des demokratischen Wandels“ der Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister für Interessenvertreter, die Einfluss auf die Politikgestaltung im Europäischen Parlament, im Rat und in der Kommission nehmen wollen, damit alle EU-Organe offen zu erkennen geben, wer den politischen Willensbildungsprozess beeinflusst.

Um Meinungen über das Funktionieren sowie die Zweckmäßigkeit des aktuellen Transparenzregisters einzuholen und Anregungen für die Ausgestaltung des angekündigten verbindlichen Registers zu sammeln, hat die Kommission eine öffentliche Konsultation angesetzt, die am 1. März dieses Jahres begonnen hat und bis 1. Juni 2016 lief.

Link: Parlament

 

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