Wien. Österreichs Justizminister Wolfgang Brandstetter empfängt heute seine georgische Amtskollegin, Thea Tsulukiani. Das bilaterale Arbeitsgespräch ist eine Gelegenheit, Österreichs Modernisierungsbestrebungen im Justizbereich zu präsentieren. Im Zentrum stehen die Anläufe zur vollelektronischen Verfahrensabwicklung.
Konkret tauschen sich die beiden neben aktuellen Fragen zur Beziehung zwischen Georgien und der Europäischen Union vor allem über ihre Erfahrungen mit Reformen im Justizbereich und dem Einsatz von IT-Anwendungen in der Justiz aus, so das Ministerium.
Österreich blicke in diesem Bereich auf eine lange Tradition zurück, und auch Georgien setze sich u.a. im Zuge der Open Government Partnership intensiv mit den Möglichkeiten der IT-Unterstützung auseinander.
Österreichs Justiz, Version 3.0
Auf besonderes Interesse von georgischer Seite stoße dabei die strategische Initiative „Justiz 3.0“: Mit dem Projekt, das im November 2015 beim European Public Service Award (EPSA) mit einem Best Practice Zertifikat ausgezeichnet wurde, werde eine bestmögliche IT-Unterstützung für alle unterschiedlichen Benutzergruppen in der Justiz gesucht. Ziel ist eine vollelektronische Verfahrensabwicklung.
Im April 2016 wurde dazu ein erster Probebetrieb der vollständigen digitalen Aktenführung am Arbeits- und Sozialgericht Wien gestartet und ein e-Courtroom eingerichtet.
„Die österreichische Justiz beschäftigt sich im Sinne der effizienteren Gestaltung der Arbeitsabläufe seit langem mit technischen Trends und Möglichkeiten. So wird beispielsweise das Grundbuch bereits seit den 1980er-Jahren automationsunterstützt geführt und auch das Firmenbuch besteht schon seit 1991 als EDV-Verzeichnis“, so Justizminister Brandstetter. Der Erfolg bestätige sich immer wieder; so hat Österreich beim EU-Justizbarometer im Bereich Effizienz den 3. Platz erreicht, freut sich Brandstetter.
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