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Recht

Zugangskontrollen jetzt bei allen Gerichten in Österreich

Justizpalast ©ejn

Wien. Die Sicherheit in den Gebäuden der Justiz ist von besonderer Bedeutung, so das Ministerium: 2016 ist bei Eingangskontrollen in Österreichs Gerichtsgebäuden fast eine Viertelmillion gefährliche Gegenstände abgenommen worden. Jetzt sind die Kontrollen lückenlos, wird versprochen.

Es ist ein beachtliches Waffenarsenal, dass die Justizwache im Laufe des vorigen Jahres eingesammelt hat: Unter den 232.380 zumindest vorübergehend abgenommenen Gegenständen befanden sich

  • 435 Schusswaffen,
  • 54.091 Hieb- und Stichwaffen und
  • 178.054 sonstige gefährliche Gegenstände wie etwa Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher.

Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung von insgesamt 8 Prozent, wobei sich die Zahl der Schusswaffen um 15 Prozent im Vergleich zu 2015 reduziert hat.

Die Maßnahmen

„Nach früheren Angriffen auf Justizpersonal in Gerichten haben wir in den vergangenen zwei Jahren 13,7 Millionen Euro in Sicherheitspersonal investiert und die Gerichtsgebäude und Staatsanwaltschaften bundesweit mit Zugangskontrollen ausgestattet. Die steigende Zahl der sichergestellten Gegenstände bestätigt uns, dass diese Sicherheitsmaßnahmen absolut notwendig sind und unsere Kontrollen gut funktionieren“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Aktuelle Phänomene wie staatsfeindliche Bewegungen, Terrorismusverfahren oder andere öffentlichkeitswirksame Prozesse mit großem Medienandrang unterstreichen die Notwendigkeit der Kontrollen, so das BMJ: Gezieltes und gründliches Vorgehen sei dabei unumgänglich.

Was mit den verbotenen Gegenständen passiert

Unzulässige Gegenstände werden vorübergehend abgenommen und verwahrt, beim Verlassen des Gebäudes werden diese, wenn nicht das Waffengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen dagegensprechen, wieder ausgehändigt.

Um nachhaltig sicherzustellen, dass effizient gearbeitet wird, werden permanent Qualitätskontrollen wie beispielsweise halbjährliche „Mystery Checks“ und laufend Schulungen des Sicherheitspersonals  durchgeführt.

Dazu gibt es für die Justizbediensteten Brandschutzübungen, Deeskalationsschulungen, Proben der Gebäudeevakuierung u.a.

Die Justiz hat ihr Sicherheitssystem in den letzten Jahren stark ausgebaut: Nach letzten Maßnahmen in den vergangenen Monaten verfügen nun in Österreich alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen, heißt es. Im Jahr 2015 lag der Anteil bei 90 Prozent, 2008 waren es 35 Prozent.

Link: Justizministerium

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