Wien. Der VKI hat sich mit den Lebensversicherern auf einen Vergleich bei rund 7000 Kunden geeinigt. Bei 4 Prozent heißt es allerdings Nein.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt seit März 2016 eine Sammelaktion im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen durch.
Nach der grundlegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht dem Versicherungsnehmer bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung durch den Versicherer ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Die Verträge sind daher nach Ansicht des VKI rückabzuwickeln.
Sammelaktion muss nicht mit Urteil enden
Der VKI konnte nunmehr – nach Abschluss der Sammelphase per 15.9.2017 – mit der Versicherungsbranche eine vergleichsweise Einigung zu den in diesem Zusammenhang möglichen Ansprüchen erzielen, heißt es weiter. Die Versicherungsbranche werde dafür einen „namhaften Betrag in zweistelliger Millionenhöhe“ aufwenden, so der VKI.
Der VKI vertritt in der Sammelaktion zum Rücktritt bei Lebensversicherungen rund 7000 Konsumenten. Dabei handele es sich um jene Fälle, die sich im Rahmen der Sammelaktion gemeldet haben und bei denen nach Ansicht des VKI eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung vorliegt.
Der VKI ist der Ansicht, dass im Falle des Rücktritts den Versicherungsnehmern Ansprüche gegenüber den Versicherungsunternehmen zustehen und daher im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen zurückzuzahlen sind. Abzuziehen wäre lediglich eine Risikoprämie (z. B. Ablebensschutz, allfälliger Berufsunfähigkeitsschutz). Die Versicherungsbranche ist der Ansicht, dass diese Ansprüche unbegründet sind.
Fast alle sind einverstanden
Nach intensiven Verhandlungen sei es nun gelungen, für die Aktionsteilnehmer einen Rahmenvergleich zu vereinbaren. Die Teilnehmer der Sammelaktion erhalten demnach in der Regel mehr als die einbezahlten Prämien von der Versicherung zurückerstattet.
96 Prozent der Versicherungen haben sich laut VKI einverstanden erklärt, diese Branchenlösung umzusetzen. Der VKI werde sich bemühen, bei jenen Versicherungen, die zu keiner Lösung bereit waren, eine gerichtliche Durchsetzung anzubieten, wie es heißt.
Die Betroffenen erhalten in den nächsten Wochen ein individuelles Angebot übermittelt, das sie innerhalb einer Frist von 8 Wochen annehmen können, so der VKI.
Seitens des VKI wird die Einigung begrüßt. „Mit dieser Lösung sind wir sehr zufrieden, weil wir für tausende Verbraucher einen Mehrerlös erreichen und somit langwierige Gerichtsverfahren vermeiden konnten“, sagt Ulrike Wolf, Leiterin Abteilung Sammelaktion, Bereich Recht.
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