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Recht, Veranstaltung

Neues von Heid & Partner, Binder Grösswang und mehr

Aus den Kanzleien. Heid & Partner kooperieren mit Tirols GemNova. Binder Grösswang betrachtet die EU-Restrukturierung und Müller Partner das Baurecht.

Heid & Partner Rechtsanwälte, eine auf öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei in Wien (früher Heid Schiefer, doch nun gehen die Namenspartner getrennte Wege) expandiert nach Westen: Konkret hat Heid & Partner in den Räumlichkeiten der GemNova in Innsbruck eine neue Niederlassung eröffnet. Gleichzeitig wurde ein Kooperationsvertrag unterzeichnet, womit die GemNova den Tiroler Gemeinden noch stärkeren rechtlichen Beistand anbieten könne.

Rathgeb, Heid (vorne), Kraak, Lindner ©GemNova

„Wir haben unseren erklärten Wunschpartner gefunden und freuen uns auf viele spannende Aufgaben in Tirol“, so Stephan Heid, Seniorpartner von Heid & Partner.

Zentrale Schwerpunkte der Kanzlei seien auch für die Tiroler Gemeinden das neue Vergabe- und Umweltrecht, das EU Förderungs- und Beihilfenrecht sowie die rechtliche Betreuung komplexer Projekte. GemNova Geschäftsführer Alois Rathgeb sieht eine „Win-Win-Situation“.

GemNova wurde laut den Angaben 2010 vom Tiroler Gemeindeverband mit dem Ziel gegründet, die Tiroler Gemeinden durch die Erbringung von Service- und Dienstleistungen zeitlich, rechtlich und finanziell zu entlasten. GemNova beschäftige in den Bereichen Beschaffung und IKT, Infrastruktur, Pflege, Deutsch und Integration, Fuhrpark- und Personalmanagement rund 420 Mitarbeiter und wickle aktuell Projekte in Höhe von rund EUR 350 Mio jährlich ab.

Binder Grösswang sprach zur neuen Restrukturierung

Wirtschaftskanzlei Binder Grösswang lud zur „early bird“ Veranstaltung „Der präventive Restrukturierungsrahmen – Alles besser dank bevorstehender EU-Richtlinie?“ Konkreten Anlass dazu gab der Ende 2018 unter österreichischer Ratspräsidentschaft gelungene Abschluss von Verhandlungen über eine neue EU-Richtlinie zur Einführung europaweiter Mindeststandards für präventive Restrukturierungsverfahren (Restrukturierungsrahmen), wie es heißt.

Die Richtlinie, für die eine zweijährige Umsetzungsfrist vorgesehen ist, soll noch vor den EU-Parlamentswahlen im Mai 2019 verabschiedet werden. Gottfried Gassner (Partner) und Georg Wabl (Anwalt), bei Binder Grösswang spezialisiert auf Insolvenzrecht und Restrukturierungen, boten dem Fachpublikum einen Überblick über die Eckpunkte und Ziele der Richtlinie sowie damit zusammenhängende Chancen und Risken.

„Ob die neuen Verfahren, die eine präventive, vorinsolvenzliche Sanierung ermöglichen sollen, erfolgreich sein werden, wird vor allem davon abhängen, ob diese im Vergleich zur aktuell in Österreich bestehenden Sanierungspraxis Verbesserungen wie mehr Flexibilität und weniger rechtliche Risiken – wie beispielsweise im Zusammenhang mit Überbrückungsfinanzierungen – bringen“, meint Gassner.

Durch den EU-weiten Zugang zu präventiven Restrukturierungstools soll die Sanierungskultur in allen Mitgliedstaaten gefördert und überdies Werte und Arbeitsplätze erhalten und NPL-Quoten weiter gesenkt werden, wird gehofft.

Müller Partner und die rechtssichere Baustellendokumentation

Am 23. Jänner 2019 Katharina Müller (Sozietät Müller Partner) und Rainer Stempkowski (Stempkowski Baumanagement & Bauwirtschaft Consulting GmbH) zum Jour Fixe „Rechtssichere Baustellendokumentation – Steuerungsinstrument für Auftraggeber und Auftragnehmer“. Müller hob dabei das Ziel der Baustellendokumentation hervor, nämlich Tatsachen nachweisbar und beweisbar zu machen.

Diskutiert wurde dabei auch die nach ÖNORM B 2110 (Punkt 6.2.7.1) bestehende gemeinsame Dokumentationspflicht: Die Vertragspartner sind demnach verpflichtet, an einer gemeinsamen Dokumentation mitzuwirken. Die Dokumentation allein stelle kein Anerkenntnis einer Forderung dar.

Müller rät sowohl Auftragnehmern als auch Auftraggebern, an einer ordnungsgemäßen Dokumentation mitzuwirken, um etwaigen Abweichungen vom Bausoll frühzeitig entgegenwirken zu können. In der Folge führte Stempkowski zu den Grenzen der Dokumentation näher aus und ging u.a. auf die zumutbare und erforderliche Dokumentation bei Leistungsstörungen ein.

 

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