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M&A, Recht

Dorda berät Miba bei Joint Venture mit Zollern

Heinrich Kühnert ©Dorda / Wilke

Berlin / Wien. Wirtschaftskanzlei Dorda verhalf gemeinsam mit Gleiss Lutz der Miba-Gruppe zum Pakt mit dem deutschen Branchenkollegen Zollern.

Die Dorda-Partner Martin Brodey (Corporate / M&A) und Heinrich Kühnert (Kartellrecht) haben gemeinsam mit der deutschen Kanzlei Gleiss Lutz das österreichische Unternehmen Miba, einen führenden Zulieferer der internationalen Motoren- und Fahrzeugindustrie mit HQ in Laakirchen, bei einem Joint Venture mit dem deutschen Metallverarbeiter Zollern beraten.

Ein Deal stößt auf Bedenken

Das Joint Venture, das einen Zusammenschluss im Gleitlagerbereich vorsah, hatte einen schweren Start: Anfang des Jahres hatte das Bundeskartellamt in Deutschland die Zusammenführung der Gleitlagersparten beider Unternehmen untersagt.

Im Sommer wurde mit einer Ministererlaubnis des deutschen Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, die nur in Ausnahmefällen erteilt wird, doch noch der Weg für die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens frei gemacht, so die Kanzlei.

Martin Brodey ©Dorda

Der deutsche Wirtschaftsminister hat die Erlaubnis vor allem auch mit der Wichtigkeit für die Energiewende und das Erreichen umweltpolitischer Ziele begründet. Auf der Grundlage der Ministererlaubnis konnte die Transaktion Ende September zum Abschluss gebracht werden. Das Joint Venture ist seit 1. Oktober 2019 unter der industriellen Führerschaft von Miba operativ.

Miba halte 74,9 Prozent an dem Gemeinschaftsunternehmen und bringe ihre fünf Motorengleitlager-Produktionsstandorte ein, Zollern ein Motorengleitlager- und zwei Industriegleitlager-Werke. Durch die Integration der drei Gleitlager-Werke von Zollern wachse die Miba Gruppe auf weltweit zwölf Produktionsstandorte in Europa, den USA, Brasilien und China.

Ziel des neuen Unternehmens sei es, durch die Bündelung des Know-hows in Forschung und Entwicklung weitere Lösungen zur Nutzung erneuerbarer Energien, etwa mit neuen Gleitlager-Technologien für die Windenergie, auszubauen.

Die Statements

„Am Ende eines langen Wegs zur Umsetzung des Projekts steht ein zukunftsweisendes Joint Venture. Von der dadurch ermöglichten Innovation werden nicht nur die beteiligten Unternehmen, sondern auch die Märkte profitieren“, so Brodey.

„Dass es in Deutschland nicht einfach werden dürfte, wurde bereits im Vorfeld antizipiert. Kartellrechtsexperten wurden daher schon früh in die Planung mit einbezogen. Der Weg zum Wirtschaftsminister um die Erlaubnis hat sich als hervorragende Strategie erwiesen“, meint Kühnert. In Österreich habe man klar zeigen können, dass die Transaktion keine wettbewerblichen Auswirkungen haben werde, und so die kartellrechtliche Genehmigung relativ rasch erwirkt.

Die Kritik

In Deutschland hat die Transaktion deutlich mehr Aufsehen erregt. So stellte die FDP sogar eine offizielle parlamentarische Anfrage an Wirtschaftsminister Altmaier (CDU), welches konkret die Anwendungen seien, die die beiden Joint Venture-Partner für die Energiewende herstellen.

Laut der Ende Oktober erfolgten Antwort des Ministers handelt es sich dabei um Zukunftsanwendungen – die freilich für die Zukunft des Mittelstands von großer Bedeutung seien. Was die FDP-Kritiker zu der schnippischen Antwort veranlasste, die Beeinträchtigungen des Wettbewerbs seien real, die Vorteile für die Eneriewende bloß Hoffnung.

Freilich hat Altmaier auch zahlreiche Vorgaben für den Deal gemacht, bei dem die österreichische Seite (Miba) den Löwenanteil hält: So muss das Joint Venture mindestens fünf Jahre bestehen und 50 Mio. Euro an Investitionen umfassen. Bei einem erwarteten Umsatz von rund 300 Mio. Euro bleibt das gemeinsame Unternehmen übrigens hinter den Größenordnungen der beiden Partner zurück: Miba allein kommt auf einen Umsatz von knapp einer Milliarde Euro, und bei Zollern sind nur rund 15 Prozent der Belegschaft betroffen, so Medienberichte.

Link: Miba

Link: Dorda

 

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