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Business, Recht

Lobautunnel: Gutachen von KWR gegen Umweltministerin

Leonore Gewessler ©Parlamentsdirektion / Photo Simonis

Wien. Umweltministerin Leonore Gewessler hinterfragt das Projekt Lobautunnel wegen der CO2-Emissionen des Verkehrs. Darauf hat die Asfinag nicht zu achten, so ein Rechtsgutachten von Kanzlei KWR im Auftrag der WK Wien. (Update)

Die Wirtschaftskammer Wien hat laut Aussendung ein Rechtsgutachten bezüglich der „aktuellen Vorgänge“ um den Bau des Lobautunnels eingeholt, wie es heißt: Bekanntlich hat das grüne Umweltministerium die staatliche Schnellstraßen-Firma Asfinag aufgefordert, derzeit keine Ausschreibungen für Bauphasen oder behördliche Vorbereitungsmaßnahme wie Grabungen, etc. vorzunehmen. Das kommt in den Augen der Befürworter einem Baustopp gleich, sie befürchten ein Kippen des gesamten Tunnelprojekts.

Nun soll ein Gutachten die Position der Tunnelbauer stärken: Verfasst wurde es von der Wirtschaftskanzlei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte, zu deren früheren Mitgliedern auch der Ex-Justizminister und ÖVP-Vizekanzler Wolfgang Brandstetter zählte. KWR ist u.a. auf Unternehmens- und Baurecht spezialisiert.

Der Inhalt in Kurzfassung

Die von der WK Wien veröffentlichte Version stammt vom 21. Juli 2021 und ist von den KWR-Partnern Jörg Zehetner und Thomas Haberer unterfertigt. Das Gutachten kommt zu drei Kernaussagen:

  • Der Vorstand der Asfinag ist an Weisungen – insbesondere an rechtswidrige – nicht gebunden. Er muss im Interesse der Gesellschaft agieren.
  • Bei Schäden für die Gesellschaft drohen dem Vorstand Schadenersatzansprüche.
  • Der Vorstand der Asfinag ist verpflichtet, Bauanzeigen rechtzeitig durchzuführen.

„Angesichts der Rechtslage bin ich überzeugt, dass die handelnden Personen ihre Positionen und Maßnahmen überdenken. Das vorliegende Gutachten zeigt, dass es einen klaren Handlungsbedarf gibt. Der Schaden und die Haftung bei einer Bauverzögerung wären enorm“, so Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.

Die Schäden in finanzieller Hinsicht

Bei einer Verzögerung des Baus des Lobautunnels von zehn Jahren würde Österreich insgesamt eine Wertschöpfung von 12,7 Milliarden Euro entgehen, rechnet die WK Wien vor. Auch die SPÖ-geführte Wiener Stadtregierung hat bereits gefordert, dass der Lobautunnel wie geplant errichtet wird.

Andernfalls liegt der direkte Schaden für die Asfinag laut WK Wien durch Kosten für Planung und Genehmigungsverfahren bei mindestens 19 Millionen Euro. Der Bau selbst würde sich um mindestens 125 Millionen Euro verteuern – Geld, das die Asfinag dann nicht für andere Projekte verwenden könne.

Der Inhalt des Gutachtens

Im Detail argumentiert das Gutachten laut WK Wien so:

  • Am 25.6.2021 schrieb Herbert Kasser, Generalsekretär im (grünen) Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, an den Vorstand der Asfinag unter anderem, „dass derzeit keine Ausschreibungen für etwaige Bauphasen oder behördliche Vorbereitungsmaßnahme wie Grabungen, Bodenerkundungen, Rodungen, öffentlich-rechtliche Anzeigen etc. vorzunehmen sind.“ Dieses Schreiben könne als Weisung verstanden werden.
  • Der Vorstand einer Aktiengesellschaft, also auch jener der Asfinag, leite jedoch von Gesetzes wegen die Gesellschaft weisungsfrei und unabhängig. Eine gewisse Einflussnahme sei nur insoweit zulässig, als der Vorstand nicht an der Wahrung der Unternehmensinteressen gehindert wird. Der Bau einer Straße oder eines Tunnels ist eine klassische Maßnahme des Vorstandes, die keine Weisung zulässt.
  • Es gebe daher keine Grundlage, dem Vorstand die Vornahme von Ausschreibungen, öffentlich-rechtlichen Anzeigen, etc. bis zum Ende einer etwaigen Evaluierung generell zu untersagen. Dies ist nämlich eine eindeutig dem operativen Bereich zuzuordnende ausschließliche Kompetenz des Vorstands.
  • Nachdem selbst rechtmäßige Weisungen am Aktienrecht scheitern, Stichwort Weisungsfreiheit des Vorstands, gelte dies umso mehr für rechtswidrige Weisungen. Befolge daher ein Vorstand eine rechtswidrige Weisung, so würde der Vorstand bei Vorliegen eines Schadens für die Gesellschaft ersatzpflichtig werden. Eine Weisung, mit der die Asfinag geschädigt werden würde, wäre rechtswidrig.
  • Der Vorstand hat zur Wahrung der Rechtsposition der Gesellschaft rechtzeitig erforderliche Bauanzeigen zu machen, die mit keiner Verpflichtung einhergehen, den Baubeginn tatsächlich in Angriff zu nehmen, wenn deren Unterlassung mit einer mehrjährigen Bauverzögerung und damit einem erheblichen Schaden für die Gesellschaft verbunden wäre. Das sei insbesondere für den Bau der Stadtstraße und den Knoten Raasdorf relevant.

Die Schäden in ökologischer Hinsicht

Die grüne Umweltministerin Leonore Gewessler will dagegen den Lobautunnel „evaluieren“ und stellt ein Ende des Projekts in den Raum: Klimaschutz sei die „große Aufgabe unserer Zeit“. Die Grünen argumentieren damit, dass der Individualverkehr bekanntlich ein großer CO2-Erzeuger ist. Der Lobautunnel soll der Anbindung der Wiener Stadtentwicklungsgebiete im Norden dienen – was in den Augen der Grünen aber vor allem durch die Öffis passieren soll.

Anderer Ansicht ist ihr Koalitionspartner in der Regierung, die ÖVP: Er stellt sich hinter das Projekt. Auch Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) ist ein Befürworter: Er hat in seiner Zeit als Wohnbaustadtrat unter Bürgermeister Michael Häupl Projekte wie die Seestadt Aspern selbst federführend vorangetrieben. Eine Verzögerung des Lobautunnels könne nicht akzeptiert werden, notfalls werde man klagen.

Was wiederum eine weitere potenzielle Bruchlinie erzeugt, diesmal in der Wiener Stadtregierung: Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) hat das Tunnelprojekt bereits öffentlich als „nicht sinnvoll“ bezeichnet. Wiederkehr wünscht sich allerdings Rechtssicherheit, wie er sagt – und möglicherweise werden die Gerichte demnächst in der Sache zu tun bekommen.

Update vom 26.7.: Die Umweltorganisation Virus bezeichnet das KWR-Gutachten als „Themenverfehlung“. Es habe schon mehrmals Weisungen an die Asfinag gegeben.

 

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