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Politik, Recht

„Zwei Drittel sind ungerechtfertigt eingesperrt“

©ejn

Parlament. Der Nationalrats beschließt neue Einweisungsbestimmungen für psychisch kranke Rechtsbrecher und beendet damit „50 Jahre Stillstand“, so Justizministerin Alma Zadić. Doch es gibt auch Kritik.

Im Justizausschuss des Nationalrats stimmten jetzt die Regierungsparteien ÖVP und Grüne einer Regierungsvorlage zu, die mit straf(prozess)rechtlichen Änderungen auf eine menschenrechtskonforme Modernisierung der Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrecher*innen abzielt. „Nach 50 Jahren Stillstand wird der Maßnahmenvollzug ins 21. Jahrhundert geholt“, so Justizministerin Alma Zadić, „wir machen ihn gerechter, menschenrechtskonform und treffsicherer“. Wie die Parlamentskorrespondenz berichtet, sieht die Opposition die Dinge etwas anders als die grüne Justizministerin.

Was konkret beschlossen wird

  • Künftig soll eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug erst bei Taten erfolgen, deren Strafdrohung drei Jahre – und nicht wie bislang ein Jahr – beträgt, sofern es sich dabei nicht um eine schwere Körperverletzung oder Sexualdelikte handelt.
  • Jugendliche sollen erst nach einem Kapitalverbrechen – ab zehn Jahren Strafdrohung – in den Maßnahmenvollzug kommen, wobei der Gesetzesvorschlag auf die Beiziehung von jugendpsychiatrischen Sachverständigen bei der Diagnostik abstellt.
  • Überprüft werden die Maßnahmen laut Novellenentwurf künftig jährlich.
  • Für verurteilte Terrorist*innen sind Neuerungen vorgesehen, die an die Bestimmungen für gefährliche Rückfallstäter*innen angelehnt sind.

SPÖ und NEOS begrüßten zwar Einzelaspekte der Regierungsvorlage, etwa Verbesserungen für jugendliche Rechtsbrecher*innen sowie die grundsätzliche Anhebung des Strafrahmens. Deutlich kritisierten die beiden Oppositionsparteien allerdings, im Entwurf fehlten wichtige Eckpunkte zur Verbesserung von Einweisung und Vollzug wie die Sicherstellung ausreichender Gutachter*innen, der Ausbau forensisch-therapeutischer Zentren und die Behebung des Mangels an Therapieangeboten für Angehaltene.

Die FPÖ schloss sich diesen Kritikpunkten an, befürchtet aber anders als die übrigen Fraktionen, dass die Bedrohung für die Gesellschaft durch Gefährder*innen, die nach den geplanten Bestimmungen nicht mehr in den Maßnahmenvollzug kommen, steigt.

Weitere Reformschritte geplant

Justizministerin Zadić erklärte, mit den neuen Bestimmungen würde die Grundlage für weitere Teile der Reform gelegt, die bessere Rahmenbedingungen für Betreuung, Behandlung und letztlich auch Entlassung der Angehaltenen umfassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe Österreich bereits zweimal wegen der Situation im heimischen Maßnahmenvollzug verurteilt, machte Zadić die Dringlichkeit der Reform geltend.

Angesichts des laufenden Anstiegs an Einweisungen von Personen in freiheitsentziehende, vorbeugende Maßnahmenunterbringungen, häufig wegen minderschwerer Delikte, müsse die Politik den Defiziten im Maßnahmenvollzug nun beikommen, gab sie den kritischen Anmerkungen der Opposition in vieler Hinsicht recht. Sie verwies aber auf die weiteren Reformschritte, die derzeit in Ausarbeitung seien.

Wie Johanna Jachs (ÖVP) machte Zadić zudem darauf aufmerksam, dass gemäß Gesetzesvorlage sachverständige Psychiater*innen während der gesamten Hauptverhandlung zugegen sein müssen. Jugendliche Rechtsbrecher*innen würden künftig nicht mehr in einen potentiell lebenslänglichen Maßnahmenvollzug kommen, wenn sie etwa während eines „psychotischen Schubs“ eine Drohung äußern, veranschaulichte die Justizministerin die gesteigerte Treffsicherheit.

Die menschenrechtliche Dimension des Maßnahmenvollzugs warf Agnes Sirkka Prammer (Grüne) auf, indem sie dafür eintrat, „Menschen nicht einfach wegzusperren, sondern ihnen trotz Erkrankung ein Leben zu ermöglichen“. Der Staat habe dabei die Verpflichtung, die Gefährdung der Gesellschaft zu verhindern bzw. das Gefährdungspotential der Angehaltenen durch Behandlung zu verringern.

„Zwei Drittel sind ungerechtfertigt dort“

Aus Sicht von Johannes Margreiter (NEOS) ändert der Regierungsentwurf hingegen nichts an der Grundproblematik. Von derzeit mehr als 1.400 im Maßnahmenvollzug angehaltenen Personen seien rund zwei Drittel ungerechtfertigt dort, häufig aufgrund unzulänglicher Gutachten. „Hier liegt vieles im Argen“, sagte er, bildeten doch die psychiatrischen Gutachten die Basis für die Gerichte, eine Einweisung zu verhängen.

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