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Business, Recht

Gesetze sollen Badende, Bürgen, Bargeld, Honig stärker schützen

Erwin Schrödinger Lokal 1 ©Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Parlament. Aktuelle Anträge der Oppositionsparteien beschäftigen sich mit öffentlichen Bädern, Bargeld, Lebensversicherungen, Honig sowie Gefahren von Bürgschaften

Während sich die FPÖ für strengere Regeln zum Zutritt in öffentliche Bäder sowie für den Schutz des Bargelds ausspricht, fordert die SPÖ mehr Transparenz und die Überprüfung unzulässiger Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen. Zudem soll eine strengere Herkunftskennzeichnung für Honigmischungen eingeführt werden. Geht es wiederum nach den NEOS, sollen die gesetzlichen Aufklärungspflichten für Bürgende ausgeweitet werden, berichtet die Parlamentskorrespondenz über aktuelle Anträge im Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats.

Das biologische Geschlecht und die Bäder

Die Freiheitlichen sprechen anlässlich medialer Berichte über den Besuch einer „selbsternannten Transfrau“ in einer Wiener Damensauna von einer „unverschämten und öffentlichen Provokation“. Der Rechtsstaat sei gefordert, „diesen Umtrieben gesetzlich Einhalt zu gebieten und Verstöße entsprechend zu bestrafen“.

Geht es nach den Antragsteller:innen Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm, soll durch eine Novellierung des Bäderhygienegesetzes und der Bäderhygieneverordnung das „explizite und ausschließliche Abstellen auf das biologische Geschlecht“ in den Badeordnungen für öffentliche Bäder umgesetzt werden. Auch um das Bargeld sorgt sich (ähnlich wie Regierungspartei ÖVP) die FPÖ: Da der „Masterplan“ zur schrittweisen Abschaffung des Bargelds sowie der Bargeldzahlung ein reales Bedrohungsszenario darstelle, fordern die FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm und Christian Ragger von der Bundesregierung, sich in Österreich und der EU für Maßnahmen dagegen einzusetzen.

Lebensversicherungen stärker unter die Lupe nehmen

Angesichts der Vielzahl an Angeboten bei Lebensversicherungen sei es für Konsument:innen trotz Beratung oft schwierig, das ideale Produkt zu finden, kritisiert SPÖ-Mandatar Christian Drobits. Denn über hohe Kosten, intransparente Gebühren oder nachteilige finanzielle Auswirkungen einer vorzeitigen Kündigung würden die wenigsten Kund:innen aktiv aufgeklärt.

Deshalb brauche es mehr Transparenz zur Zusammensetzung und Höhe aller Kosten, Gebühren und Provisionen vor Vertragsbeginn, einen Ausbau provisionsfreier Produkte sowie umfassende Informationen über allfällige nachteilige finanzielle Auswirkungen einer vorzeitigen Kündigung.

Zudem wird eine verpflichtende gleichmäßige Verteilung der Provision für Vermittler über die gesamte Laufzeit des Lebensversicherungsvertrags gefordert. Und der Konsumentenschutzminister soll eine flächendeckende Überprüfung unzulässiger Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen in Angriff nehmen: Zwar biete der VKI mit einer „Sammelintervention Lebensversicherungen“ Verbraucher:innen von sechs Versicherungsunternehmen kostenlose Unterstützung an, es sei jedoch davon auszugehen, dass mehr Konsument:innen von unzulässigen Kostenabzugsklauseln betroffen seien.

Eine andere Forderung betrifft das Nahrungsmittel Honig: Um die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Imker:innen zu stärken und eine Täuschung der Konsument:innen zu verhindern, soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine strengere Herkunftskennzeichnung bei Honig einsetzen, so eine SPÖ-Forderung. 46% des in die EU importierten Honigs stünden unter Verdacht, mit Zuckersirup verunreinigt zu sein.

NEOS wollen mehr Aufklärungspflichten für Bürgende

Laut den NEOS werden Bürgschaften häufig unter fragwürdigen Umständen eingegangen. Immer wieder würden Angehörige, insbesondere Frauen, persönliche Haftungen, die ihre finanziellen Verhältnisse übersteigen, übernehmen. Im Ernstfall seien diese dann nicht in der Lage, den fällig gestellten Kredit zu bezahlen und mit hohen Schulden konfrontiert. Dies sei auf mangelnde gesetzliche Aufklärungspflichten zurückzuführen, kritisiert Antragstellerin Katharina Werner.

So sehe das Konsumentenschutzgesetz Aufklärungspflichten nur für bürgende (geschiedene) Ehepartner:innen vor. Zudem seien etwa im Verbraucherkreditgesetz keine Aufklärungspflichten für Bürgende hinsichtlich ihrer eigenen Bonität verankert. Die NEOS sprechen sich daher für eine Ausweitung der Aufklärungspflichten im Konsumentenschutzgesetz auf Lebensgefährt:innen sowie für die Vorlage eines Konzepts zur verstärkten Sensibilisierung von Bürgenden durch den Konsumentenschutzminister aus.

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