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Business, Recht

Kein Verfahren der BWB gegen proPellets Austria: Die Berater

Franz Urlesberger ©Schönherr

Wien. Schönherr berät den Industrie-Verband proPellets Austria bei einer Durchsuchung durch die BWB sowie bei den Verhandlungen mit den Wettbewerbshütern: Es gibt eine Compliance-Selbstverpflichtung.

Konkret hat Wirtschaftskanzlei Schönherr proPellets Austria, den Verband der österreichischen Holzpelletsindustrie, bei einer Hausdurchsuchung der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der daran anschließenden Untersuchung des österreichischen Pelletsmarktes beraten.

Nun hat die BWB bekannt gegeben, dass sie das Kartellverfahren gegen proPellets Austria ohne weitere Maßnahmen einstellen wird. Schönherr habe proPellets Austria während der Ermittlungsphase und bei den Verhandlungen mit der BWB unterstützt.

Die Aufgaben und das Team

Vision sowie Ziel von proPellets Austria sei die Energiewende beim Heizen. Der Verband positioniert sich als Vertreter der Pelletwirtschaft, sowie Schnittstelle und Informationsdrehscheibe zu Politik, Architekt:innen und Kund:innen. Gegenüber der BWB hat proPellets Austria laut Behörde nun eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben. Demnach wird man verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung eines funktionierenden Wettbewerbs treffen, darunter die Begleitung der Generalversammlung durch Kartellrechtsexperten bzw. Kartellrechtsexpertinnen, die Abhaltung einer Kartellrechtsschulung für Verbandsmitglieder, die Erstellung eines praxistauglichen Compliance-Leitfaden zur Einhaltung des Kartellrechts, die Einrichtung eines Compliance-Beauftragten und eine regelmäßige jährliche Berichterstattung an die BWB bis inkl. das Jahr 2026 über die umgesetzten und beabsichtigten Compliance-Maßnahmen.

Das Schönherr-Team, das proPellets Austria beraten hat, wurde von Franz Urlesberger (Partner) geleitet und bestand außerdem aus Lisa Todeschini (Rechtsanwältin) und Anna Visontai (Rechtsanwältin).

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