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Personalia, Recht

Kartellrecht: White & Case holt Ingo Brinker von Gleiss Lutz

©ejn

Düsseldorf. White & Case erweitert die globale Kartellrechtspraxis mit dem Eintritt von Ingo Brinker als Partner in Deutschland, konkret am Standort Düsseldorf.

Ingo Brinker berät internationale Unternehmen im deutschen und europäischen Kartellrecht, einschließlich Fusionskontrolle, Untersuchungen, Compliance-Programme und Rechtsstreitigkeiten vor der Europäischen Kommission, dem Europäischen Gericht bzw. Europäischen Gerichtshof, dem Bundeskartellamt und den deutschen Kartellgerichten. Er wechselt von Gleiss Lutz zu White & Case.

Die Positionen

Brinker ist Vorsitzender der Studienvereinigung Kartellrecht, der Vereinigung deutscher, österreichischer und schweizerischer Kartellrechtler und Wirtschaftswissenschaftler. Bei White & Case folgt er auf Kartellrechtspartner Michael Engel, der ins Londoner Büro gewechselt ist. Drei weitere Kartellrechtsanwälte wurden Anfang 2024 zum Partner befördert, darunter Thilo Wienke in Düsseldorf, heißt es weiter.

Deutschland soll ausbauen

„Als Vorreiter und Treiber der weltweiten Kartellrechtsentwicklung, insbesondere in der EU, spielt Deutschland eine gewichtige Rolle“, so White & Case-Partner Mark Gidley, Leiter der globalen Kartellrechtspraxis, in einer Aussendung: „Unser deutsches Kartellrechtsteam ist sehr erfolgreich und anerkannt, muss aber wachsen, um der steigenden Nachfrage unserer Mandanten gerecht zu werden. Brinkers große Erfahrung in der Beratung sowohl in streitigen als auch in nichtstreitigen Verfahren macht ihn zu einer idealen Ergänzung unseres deutschen Teams, insbesondere seine Erfahrung im Technologiesektor, der auch weiterhin ein äußerst aktiver Bereich des Kartellrechts sein wird“.

„Wir freuen uns sehr über den Zugang von Ingo Brinker, einem der renommiertesten deutschen Kartellrechtler, den wir seit vielen Jahren gut kennen. Er ergänzt unser Team und verleiht diesem mit seiner Expertise und Erfahrungen in wichtigen Bereichen des Kartellrechts, insbesondere jüngst bei Verfahren gegen Unternehmen der Tech-Industrie vor dem Bundeskartellamt und der EU-Kommission, zusätzliche Schubkraft“, so Tilman Kuhn, Leiter der deutschen Kartellrechtspraxis.

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