Straßburg/Wien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil nach Mediengesetz gegen die Tageszeitung „Der Standard“ aus dem Jahr 2004 endgültig bestätigt. Anlassfall ist ein Bericht über die Ehe des verstorbenen österreichischen Bundespräsidenten Thomas Klestil. Das Gericht wies eine Beschwerde der Tageszeitung „Der Standard“ gegen die Republik Österreich ab und billigte die im Jahr 2004 erfolgte Verurteilung der Zeitung zur Zahlung von 12.000 Euro nach Mediengesetz.
Die Zeitung hatte in einer „Kolportiert“ betitelten Meldung „in Döblinger Kreisen kursierende Gerüchte“ über Scheidungsabsichten seitens Klestils Frau gemeldet sowie über deren angebliche Liebhaber berichtet. Der „Standard“ war daraufhin vom Ehepaar Klestil erfolgreich geklagt worden und hatte gegen das Urteil berufen.
Nun pflichtet der Menschenrechts-Gerichtshof der österreichischen Rechtsprechung bei: Der Artikel habe zu keiner Debatte von öffentlichem Interesse beigetragen, so der Gerichtshof. Außerdem habe die Zeitung keine Beweise für eine Fundiertheit der Gerüchte vorgelegt. Daher sei der von den österreichischen Gerichten vorgenommene Eingriff in die Pressefreiheit gerechtfertigt.
Der Menschenrechts-Gerichthof hat damit festgestellt, dass auch im öffentlichen Interesse stehende Personen wie Politiker unter bestimmten Umständen Anspruch auf Schutz vor der Verbreitung von Gerüchten haben, so Experten.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte