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Recht, Tipps

Erste Sammelklage des VKI gegen den AWD

Peter Kolba, Chef der VKI-Rechtsabteilung ©VKI

Wien. Der VKI klagt, unterstützt vom deutschen Prozessfinanzierers FORIS, den Finanzvertrieb AWD. Eine erste Sammelklage für 125 Geschädigte wurde eingebracht. Der VKI handelt dabei im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Klage am 30. Juni 2009 eingebracht. Der Streitwert beträgt zwei Millionen Euro. Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI,begründet die Maßnahme mit „monatelangen erfolglosen Verhandlungen“. Der AWD habe sich uneinsichtig gezeigt und sei nicht bereit gewesen, auf die Forderungen des VKI einzugehen. Insgesamt vertritt der VKI laut eigenen Angaben 2500 Fälle von Anlegern, die durch Kursverluste bei Immofinanz-/ Immoeast-Aktien geschädigt wurden.

Kolba wirft dem AWD vor, Aktien der Immo-Investmentfirmen Immofinanz und Immoeast jahrelang und systematisch gegenüber Kleinanlegern als „mündelsicher“ und risikolose Alternative zum klassischen Sparbuch angepriesen zu haben. Der Einbruch der Aktienkurse an der Börse im Gefolge der Finanzmarktkrise habe dann tausende Anleger um ihre Ersparnisse gebracht. Diese seien von der Möglichkeit der Verluste völlig überrascht wurden.

Der AWD weist das zurück und beharrt darauf, die Anleger seien auf die Risiken im Zusammenhang mit Aktien-Investments von den jeweiligen Beratern hingewiesen worden. Dies soll durch Vorlage der  Gesprächsnotizen, die die Berater über Beratungsgespräche führen müssen, belegt werden. Der VKI wieder meint, dass gerade die Gesprächsnotizen durch Einförmigkeit belegen würden, dass die Beratungsgespräche nur pro forma erfolgt seien.

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