Wien. Die Meinl Bank, zuletzt vor Gericht erfolgreich, muss jetzt in einem anderen MEL-Verfahren eine Schlappe einstecken: Laut Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH hat das Handelsgericht Wien die Bank zur Rückzahlung von 20.000 Euro Anlegergeld verurteilt.
Poduschka vertritt nach eigenen Angaben mehr als 700 MEL-Geschädigte. Konkret sei das Handelsgericht Wien in seinem neuen Urteil zum Schluss gekommen, dass sich die Anlegerin im Zeitpunkt des Kaufes in Irrtum darüber befand, dass bei MEL-Zertifkaten Kursschwankungen bis zu einem Verlust eines erheblichen Teils des eingesetzten Kapitals und eines Totalverlustes möglich seien.
Ausgelöst worden sei dieser Irrtum durch Aussagen in Werbeprospekten, welche die Stampiglie der Meinl Bank tragen. Damit wurde der Eindruck erweckt, dass Anleger – wie ein Immobilieninvestor – an den Werten, dem Ertrag und der Sicherheit, die eine Immobilie bietet, teilnimmt und dass Kursschwankungen im Sinne erheblicher dauerhafter Verluste nicht auftreten können.
Kleingedrucktes irrelevant
Die Risikohinweise traten nach Ansicht des Gerichtes völlig in den Hintergrund, so die Kanzlei. Die Bank könne sich auch nicht darauf verlassen, dass ein Anlageberater die irreführende Aussagen in den Werbeprospekten gegenüber dem Endkunden richtigstellt.
Erneut habe das Gericht die kleingedrucktem Hinweise auf den Kapitalmarktprospekt oder die Risikoneigung des Produktes, die der generellen Werbelinie für das Produkt durch die Meinl Bank widersprechen, als rechtlich unerheblich angesehen. Lediglich in Bezug auf den Nachkauf junger „Aktien“ anlässlich einer Kapitalerhöhung sah das Gericht die Sache noch nicht als entscheidungsreif an. Hier müssten noch die genauen Vorgänge sowie die mögliche Anwendung von Jersey Recht geprüft werden, so die Kanzlei Poduschka.