Wien. Der Justizausschuss im Parlament hat sich heute darauf geeinigt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung zu ändern.
So soll unter anderem die Eigengeldwäsche ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und auf Anwälte und Notare sollen strengere Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten zukommen.
Die beschlossenen Änderungen sind im Detail:
- die Eigengeldwäsche wird ins Strafgesetzbuch aufgenommen
- die Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten von Anwälten und Notaren sollen verschärft werden
- der Vortatenkatalog soll erweitert werden
- die Ausforschung von Vermögen aus strafbaren Handlungen soll erleichtert werden und
- der Strafrahmen für Geldwäscherei wird den Strafdrohungen im Korruptionsstrafrecht angeglichen
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung eines vom ÖVP-Abgeordneten Ridi Steibl in die Debatte eingebrachten S-V-Abänderungsantrages plenumsreif gemacht.
Opposition will Verfassungsklage
Von der Opposition wird die Vorlage teilweise abgelehnt: Das Anwaltsgeheimnis würde durch die Verschärfung der Melde- und Kontrollpflichten der Anwälte gegenüber ihren Klienten unterlaufen – das sei grundrechts- und verfassungswidrig. Seitens der FPÖ wurde eine Verfassungsklage angekündigt.
Die Abgeordneten-Frage, ob auch Steuerhinterziehung als Vortat im Sinne der vorgesehenen Gesetzesänderungen zu gelten habe, verneinte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner; vorgesehen sei aber die Einbeziehung des Schmuggels.
Die Ministerin verteidigte die Neuerungen als Präzisierungen anwaltlicher Sorgfaltspflichten, die im Einklang mit der Rechtsordnung der EU stünden. Bandion-Ortner bemühte sich die Bedenken der FPÖ und des BZÖ auszuräumen, sah keine verfassungswidrigen Bestimmungen und teilte den Abgeordneten mit, dass sowohl die Regierungsvorlage als auch der Abänderungsantrag von der Rechtsanwaltskammer akzeptiert wurden.
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