Wien. Experten und Privatpersonen können ab August 2021 zu allen Gesetzentwürfen und nicht nur zu Ministerialentwürfen der Regierung Stellungnahmen abgeben.
Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat den Weg für eine entsprechende Fünf-Parteien-Initiative geebnet, so die Parlamentskorrespondenz.
Damit werden auch Gesetzesanträge von Abgeordneten, Ausschussanträge und fertige Regierungsvorlagen einer Begutachtung zugänglich gemacht. Gleiches gilt für Initiativen des Bundesrats und Volksbegehren.
In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen gemäß eines bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrags mit August 2021.
Zeitrahmen und Veröffentlichungen
Das neue Begutachungsverfahren sieht so aus:
- Die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen wird der Geschäftsordnungs-Novelle zufolge solange möglich sein, bis das parlamentarische Verfahren zur Gänze abgeschlossen ist, das Gesetzesvorhaben also entweder den Bundesrat passiert hat oder in anderer Art und Weise erledigt wurde.
- Alle einlangenden Stellungnahmen werden, wie schon jetzt bei Ministerialentwürfen, veröffentlicht – bei Privatpersonen allerdings nur mit deren Einwilligung.
- Zudem besteht keine Pflicht, Stellungnahmen zu veröffentlichen, wenn diese gegen straf- oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen oder mit anderen Rechtsvorschriften kollidieren.
- Eine analoge Bestimmung wird es gemäß dem Abänderungsantrag außerdem für Petitionen und Bürgerinitiativen geben.