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Recht

VKI startet Listerien-Sammelklage gegen Quargel-Hersteller Prolactal

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba © VKI

Linz. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat für acht Geschädigte des „Listerien-Quargels“ gegen den Erzeuger, die Firma Prolactal GmbH, Sammelklage eingebracht. Durch den Genuss des Käses kam es zu schweren Erkrankungen bzw. auch zwei Todesfällen, wie es in einer Aussendung des VKI heißt.

Die Klage erfolgte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, der Streitwert beträgt rund 80.000 Euro.

Trotz ärztlicher Gutachten sei das Unternehmen aussergerichtlich nicht bereit gewesen, Ansprüche der Geschädigten anzuerkennen und Schadenersatz zu leisten, beklagt der VKI in einer Aussendung. Vielmehr versuche das Unternehmen, durch firmenrechtliche Spaltung und Übernahme die finanziellen Risken auf die Prolactal SauermilchkäsevertriebsgmbH mit Sitz in Hartberg abzuschieben. Prolactal weist die Vorwürfe zurück.

Zur Erinnerung: Zum Jahreswechsel 2009/2010 gab es rund um Quargel-Käse in Österreich und Deutschland Alarm wegen Listerien-Verseuchung. Laut Medienberichten waren 21 Personen betroffen; es gab angeblich auch 5 Todesfälle. Dieser Käse soll im Hartberger Werk der Firma Prolactal erzeugt worden sein. Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums die Geschädigten gesammelt, ärztlich begutachten lassen und letztlich in acht Fällen Ansprüche gegen Prolactal gestellt. „Prolactal war nicht bereit, diese Ansprüche anzuerkennen bzw zu befriedigen“, so der VKI.

Ansprüche zum Inkasso abgetreten

Die Geschädigten – sechs zum Teil schwer erkrankte Personen, in weiteren zwei Fällen die Erben von Verstorbenen – haben ihre Ansprüche dem VKI zum Inkasso abgetreten. Rechtsanwalt Dieter Gallistl in Linz hat die Sammelklage mit einem Streitwert von rund 80.000 Euro gestern beim Landesgericht Linz eingebracht.

Es werden laut VKI Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schadenersatz aufgrund von Schutzgesetzverletzungen (ua. die EGVO 2073/2005) und nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geltend gemacht. Die Geschädigten haben sich überdies dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Graz als Privatbeteiligte angeschlossen.

Prolactal weist Vorwürfe zurück

„Wir hoffen immer noch, dass das Unternehmen die Geschädigten ohne langes Verfahren rasch und ordentlich entschädigt“ sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Doch wenn man versucht, der Haftung zu entgehen, werden wir die Ansprüche gerichtlich durchsetzen.“

Die Firma Prolactal hat im Juni 2010 den Käsebetrieb in Hartberg firmenrechtlich abgespalten und in ein Tochterunternehmen, die Prolactal SauermilchkäsevertriebsgmbH, eingebracht. Die Folge laut VKI: Alle Haftungen sollen von dieser Firma aufgefangen werden. Dennoch hafte Prolactal – betragsbeschränkt – weiter neben dieser Firma. „Geschädigte können überdies binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung der Spaltung im Amtsblatt gegenüber Prolactal die Sicherstellung ihrer Ansprüche verlangen“, so Kolba.

Die Veröffentlichung war am 9.11.2010 in der Wiener Zeitung erfolgt. „Es wird also Prolactal nicht gelingen, die Haftung auf eine kleine Firma abzuschieben und sich selbst rauszuhalten“, meint der Rechtschef des VKI.

Seitens Prolactal werden die Vorwürfe des VKI zurückgeweisen: Man sei auch weiterhin zu einer „raschen und unbürokratischen“ Abgeltung gerechtfertiger Ansprüche von Geschädigten bereit.

Die vorgenommene firmenrechtliche Spaltung sei allein durch die Tatsache begründet, dass die Quargelproduktion am Standort Hartberg Anfang 2010 eingestellt wurde und es daher in der Prolactal GmbH diesen Geschäftszweig nicht mehr gebe, hieß es gegenüber Medien.

Link: VKI-Rechtsportal

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