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Bildung & Uni, Recht

Korruptions-Leitfaden: Schönherr veröffentlicht „White Collar Crime Primer“ für 18 Länder

Wolfgang Höller, Heidemarie Paulitsch © Schönherr

Wien. Mit der Größe und Internationalität steigt das Haftungsrisiko von Unternehmen und Managern. White Collar Crime – vor allem Korruption, Betrug und Geldwäsche – gewinnt dabei stetig an Bedeutung, heißt es bei Schönherr.

Man präsentiert nun mit dem „White Collar Crime Primer“ einen praxisnahen Leitfaden durch den Wirtschaftsstrafrechts-Dschungel in 18 Ländern. Grund: Zahlreiche Anfragen der Unternehmen, wie es heißt.

Die zentraleuropäische Rechtsanwaltskanzlei Schönherr betreut mit ihrem Team aus Spezialisten die Bereiche Compliance und Wirtschaftskriminalität (White Collar Crime) in Zentral- und Osteuropa, heißt es in einer Aussendung.

Der heute veröffentlichte White Collar Crime Primer baut auf der Rechtsexpertise dieses Teams auf und präsentiert einen Leitfaden zu den wichtigsten Themen und Herausforderungen in Zusammenhang mit Korruption. Der Primer deckt folgende Länder ab:

  • Albanien
  • Bosnien & Herzegowina
  • Bulgarien
  • Kosovo
  • Kroatien
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Österreich
  • Polen
  • Rumänien
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Ukraine
  • Ungarn

Auch den aktuell diskutierten Rechtsgrundlagen „US-Foreign Corrupt Practices Act“ und „UK Bribery Act“ (letzterer tritt am 1. Juli 2011 in Kraft) widmet der White Collar Crime Primer einen eigenen Abschnitt, heißt es.

Reaktion auf Anfragen aus der Praxis

„Der White Collar Crime Primer ist die Antwort auf zunehmende Anfragen unserer Klienten zur Verantwortlichkeit und Haftung von Unternehmen und Managern in Korruptions- und Betrugsfällen. Insbesondere gibt es viele Unsicherheiten auf internationaler Ebene, weil die rechtlichen Vorschriften von Land zu Land zum Teil stark divergieren. Mit dem vorliegenden Leitfaden reagieren wir auf dieses gesteigerte Informationsbedürfnis“, so Wolfgang Höller, Partner bei Schönherr und Leiter des Criminal Compliance und White Collar Crime Teams.

„Dabei haben wir besonderen Wert auf Praxisnähe bei hoher inhaltlicher Qualität gelegt. Der Primer soll vor allem als Leitfaden bei der Ausgestaltung global anwendbarer Anti-Korruptionsrichtlinien dienen“, so Heidemarie Paulitsch, Rechtsanwältin bei Schönherr und Koordinatorin des Teams.

Der White Collar Crime Primer verbinde die internationale Expertise von mehr als 26 Anwälten und Partnern, heißt es. Jeder Länderbeitrag behandelt eine Reihe relevanter Rechtsfragen und Antworten, die sich in der alltäglichen Praxis im Bereich Anti- Korruption und Compliance stellen, und bietet eine Zusammenfassung der relevanten Themengebiete pro Land.

Link: Schönherr

 

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