
Wien. Die Umsetzung des Gesetzes über die verpflichtende Angabe des Mindestgehalts und mögliche Überzahlungen in Stelleninseraten erfolge mehr als mangelhaft, kritisiert ÖGB-Frauenchefin Brigitte Ruprecht.
Obwohl das Gesetz bereits in der Praxis rechtskräftig ist, sollen nur etwas 5% aller Stellenangebote in Internet und Zeitungen sich an die gesetzliche Richtlinie halten, heißt es dort. Ab 1. Jänner 2012 wird gestraft.
In Medienberichten wird Ruprecht zitiert, dass es ein „Skandal“ sei, dass Firmen sich nicht an ein gültiges Gesetz halten würden, „nur weil noch nicht gestraft wird“, so Ruprecht.
Auch Vorteile für Unternehmen
Sie fordert Unternehmen auf, die Umsetzung umgehend in Angriff zu nehmen, da das Gesetz auch Vorteile für die Unternehmen bringe: durch die Transparenz bei den Gehältern könnten Firmen, die bereit sind ihren Mitarbeitern mehr zu zahlen als die Konkurrenz, auch die besser qualifizierten Bewerber ansprechen, heißt es dort.
Ab 1.1.2012 werden Firmen, die sich nicht an das erwähnte Gesetz halten, mit Strafen belegt.
Link: ÖGB