Wien. Der Ministerrat das neue Energieeffizienzgesetz beschlossen, mit dem die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird. Ziel ist es, die Energieeffizienz ab 2014 pro Jahr um 1,5 Prozent zu erhöhen.
Ab 1. Jänner 2014 müssen daher auch alle österreichischen Energielieferanten Maßnahmen setzen, die bei ihnen oder ihren Kunden zu mehr Energieeffizienz führen. Große und mittlere Unternehmen haben die Wahlmöglichkeit zwischen der Einführung eines Energiemanagement-Systems oder eines Energieaudits.
Kleinere Unternehmen sind ausgenommen, können jedoch freiwillig Energiesparberatungen in Anspruch nehmen, die mit insgesamt 20 Millionen Euro als Anreizfinanzierung gefördert werden, heißt es in einer Aussendung des Wirtschaftsministeriums. Insgesamt steht für die Umsetzung des Gesetzes ein Förderprogramm von 300 Millionen Euro bis zum Jahr 2020 zur Verfügung.
Im Einklang mit der EU-Richtlinie werden „Early actions“ , also Maßnahmen, die nach 2008 umgesetzt wurden und bis Ende 2020 wirken, zu 25 Prozent auf das 1,5-Prozent-Ziel angerechnet. Darüber hinaus können im Jahr 2013 gesetzte Effizienzmaßnahmen auch für 2014 angerechnet werden.
Auch in den Folgejahren können Effizienzmaßnahmen übertragen werden und wird die Mehrleistung für die nächsten Jahre angerechnet.
Unternehmen und EVU können entscheiden, ob sie Effizienzmaßnahmen setzen oder stattdessen Ausgleichszahlungen leisten.
Sanierungsziele für den Bund
Bei der Neuerrichtung und bei Sanierungen von Gebäuden werden zukünftig erhöhte Ansprüche an die Energieeffizienz bzw. effiziente Energieversorgungssysteme gestellt. Gemäß der EU-Richtlinie muss der Bund in Gebäuden der Zentralverwaltung jährlich ein Sanierungsziel von drei Prozent erreichen. Ausgenommen sind denkmalgeschützte und militärische Gebäude.
Auch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) fällt als ausgegliederte Stelle nicht unter die von der Richtlinie vorgegebene Definition der Zentralverwaltung.
Unabhängig davon gebe es schon jetzt starke Anstrengungen der BIG bei der Thermischen Sanierung: Bereits zwei Drittel der Flächen sollen in einem guten thermischen Zustand sein. Bei den noch unsanierten Flächen betrage die Sanierungsrate rund 2,4 Prozent pro Jahr und sei somit doppelt so hoch wie beim restlichen Gebäudebestand Österreichs, heißt es.
Monitoring überprüft Umsetzung
Unter Aufsicht des Wirtschaftsministeriums wird eine nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle – nach einer entsprechenden Ausschreibung – die Umsetzung aller Maßnahmen überprüfen. Sollte das Sektorziel verfehlt werden, wird der ausstehende Effizienzbeitrag auf das Folgejahr übertragen.
Wenn das Sektorziel zwei Mal nacheinander verfehlt wird, tritt eine individuelle Effizienzverpflichtung der Unternehmen in Kraft.
Laut Schätzungen der Europäischen Kommission soll die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie Österreich bis zum Jahr 2020 ein um 550 Millionen höheres Bruttoinlandsprodukt sowie 6.400 neue Jobs bringen.
Link: Wirtschaftsministerium