Wien. Erhaltungsmaßnahmen im Fokus: Sowohl die Eigentümergemeinschaft als auch die einzelnen Wohnungseigentümer sind verpflichtet, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen im Haus durchzuführen, heißt es beim Verlag Manz.
Doch wer ist konkret für welche Maßnahme zuständig? In der Praxis ist die Zuordnung nicht immer eindeutig, so die Fachzeitschrift immolex.
Abgrenzungsfragen ergeben sich vor allem dort, wo Gebäudeteile sowohl dem Nutzen des Einzelnen dienen als auch der Allgemeinheit zugutekommen, heißt es weiter. Behandelt werden u.a. Fragen wie:
- Wem sind die einzelnen Erhaltungspflichten nach aktueller Rechtsprechung zuzuordnen?
- Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer, der seine Fenster in Eigenregie saniert hat?
- Wie kann die Liquidität der Eigentümergemeinschaft gesichert werden, wann darf ein Darlehen aufgenommen werden?
- Welche Vorschriften bestehen für die Abrechnung der Kosten? Was ist zu beachten, wenn es unterschiedliche Aufteilungsschlüssel gibt?
Link: immolex 7-8/2014