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Bildung & Uni, Recht

Neuer Kommentar zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Verlag Manz

© Manz
© Manz

Wien. Nicht einmal fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ist die Grundrechtecharta der Europäischen Union fester Bestandteil der Rechtsprechung der europäischen wie der mitgliedstaatlichen Gerichtsbarkeit. Die österreichischen Höchstgerichte haben – angestoßen durch eine Entscheidung des VfGH – eine rege Rechtsprechung in Fragen der Grundrechtecharta entwickelt.

Im Verlag Manz ist nun ein neuer Kommentar zur Grundrechtecharta erschienen. Herausgeber sind Univ.-Prof. Michael Holoubek und Univ.-Prof. Georg Lienbacher, beide Mitglieder des VfGH und Professoren an der WU-Wien.

Laut Verlag enthält der neue Kommentar zu jedem Artikel:

  • Normtext
  • die im Amtsblatt der EU kundgemachten Erläuterungen
  • ausgewählte Judikatur, gegliedert in EuGH/EuG, EGMR, EKMR, VfGH, VwGH, OGH
  • ausgewählte Literatur
  • einheitlich aufgebaute Kommentierung mit Verweisen auf Judikatur und Literatur mit abschließendem Abschnitt „Implikationen für Österreich“.

Link: Manz

 

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