Wien. Nicht einmal fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ist die Grundrechtecharta der Europäischen Union fester Bestandteil der Rechtsprechung der europäischen wie der mitgliedstaatlichen Gerichtsbarkeit. Die österreichischen Höchstgerichte haben – angestoßen durch eine Entscheidung des VfGH – eine rege Rechtsprechung in Fragen der Grundrechtecharta entwickelt.
Im Verlag Manz ist nun ein neuer Kommentar zur Grundrechtecharta erschienen. Herausgeber sind Univ.-Prof. Michael Holoubek und Univ.-Prof. Georg Lienbacher, beide Mitglieder des VfGH und Professoren an der WU-Wien.
Laut Verlag enthält der neue Kommentar zu jedem Artikel:
- Normtext
- die im Amtsblatt der EU kundgemachten Erläuterungen
- ausgewählte Judikatur, gegliedert in EuGH/EuG, EGMR, EKMR, VfGH, VwGH, OGH
- ausgewählte Literatur
- einheitlich aufgebaute Kommentierung mit Verweisen auf Judikatur und Literatur mit abschließendem Abschnitt „Implikationen für Österreich“.
Link: Manz