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Recht

VKI-Attacke auf Zahlscheinentgelte punktet erneut bei OGH, 4000 Kunden für Rückforderung gesammelt

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba © VKI

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Streit um das von vielen Unternehmen verlangte Zahlscheinentgelt erneut bestätigt, dass Zahlscheinentgelte unzulässig sind, so der VKI: Diesmal gab der OGH dem Verbandsklageverfahren gegen Hutchison 3 zur Unterlassung entsprechender Klauseln in den AGB Recht.

Nach entsprechenden Entscheidungen im Fall von T-Mobile und A1 sind nun alle drei großen Anbieter bezwungen, meinen jedenfalls die Konsumentenschützer. Sie sammeln noch bis 30. September 2014 Betroffene, denen man helfen will die Entgelte zurückzuverlangen. Bisher haben sich 4000 Personen gemeldet. Und es gehe dabei keineswegs um Bagatellbeträge.
Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 gilt auch in Österreich das Verbot, bestimmte Zahlungsinstrumente mit besonderen Entgelten zu belegen und damit zu benachteiligen, heiß es in einer Aussendung.

Der VKI biete seit einem Monat im Auftrag des Sozialministeriums seine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung von Zahlscheinentgelten an. Unter www.verbraucherrecht.at können Betroffene ihre Daten zu Vertragspartnern, die solche Entgelte seit 1.11.2009 kassiert haben, eingeben.

In der Folge werde der VKI die Unternehmen zur Rückzahlung der gesammelten Beträge (auf die Girokonten der Kunden) oder zur Erteilung entsprechender Gutschriften auffordern und über die Reaktion berichten, heißt es.

Um wieviel geht es?

Bei einem Mobilfunkbetreiber könne die Rückforderung über die Jahre bis zu 150 Euro und mehr ausmachen. Erfasse man alle Verträge (so seien auch manche Versicherer betroffen), so kommen unter Umständen einige hundert Euro pro Person zusammen, heißt es.

Österreichweit gesehen handele es sich um einen typischen Streuschaden: Von Millionen Kunden wurden kleine Beträge kassiert – macht in Summe also etliche Millionen Euro. Mit der Sammelaktion will der VKI derartigen Verlockungen entgegenwirken, so VKI-Chefjurist Peter Kolba.

Link: VKI

 

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