Wien. Konstantin Köck, Experte der Kanzlei KWR und Univ. Prof. Wolfgang Radner (Vorstand der Ärztekammer Wien) warnten vor kurzem in einem KWR Inhouse-Seminar vor einem leichtfertigem Umgang mit der ärztlichen Aufklärungspflicht. Denn nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes haften Ärzte nicht nur für Behandlungsfehler, sondern auch für Aufklärungsfehler.
Immer öfter wollen die Patienten diese Haftung auch durch Klage durchsetzen.
„Die Zahl der Schadenersatzprozesse in Folge mangelhafter ärztlicher Aufklärung ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Dies liegt möglicherweise auch an einer erhöhten Sensibilisierung der Bevölkerung. Es ist daher umso wichtiger, auch bei Ärzten das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines ausführlichen Aufklärungsgespräches zu schärfen“ so KWR- Anwalt Konstantin Köck.
Nach den Regeln der Kunst reicht manchmal nicht
So könne einem Arzt selbst bei lege artis durchgeführten Behandlungen hohe Schadenersatzforderungen drohen, sollte der Patient im Vorfeld nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt worden sein.
Besonders der Umfang und die Formerfordernisse des persönlichen Aufklärungsgespräches wurden von den rund 100 Teilnehmern heftig diskutiert und durch die Vortragenden anhand von Praxisbeispielen eingehend erläutert, heißt es in einer Aussendung.
Link: KWR