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Business, Recht

Causa Hypo: Österreich einigt sich mit Bayern auf Generalvergleich, Freshfields und Schönherr beraten

Hans Jörg Schelling ©BMF / citronenrot
Hans Jörg Schelling ©BMF / citronenrot

Wien. Die Republik Österreich und der Freistaat Bayern stehen knapp vor einer Lösung im Streit um die Hypo-Schäden: Finanzminister Hans Jörg Schelling und sein bayrischer Kollege Markus Söder haben sich auf ein Memorandum of Understanding geeinigt. Österreich zahlt demnach 1,23 Milliarden Euro an die Bayern. Das ist jene Summe, die ihnen ein Münchner Gericht in 1. Instanz zugesprochen hat. Während die Bayern Freshfields als Berater haben, hat Österreich Schönherr zur Seite (Update).

Der Generalvergleich sieht vor, dass Österreich 45 Prozent der strittigen Summe von 2,75 Milliarden Euro an Bayern zurückzahlt. Sollte die laufende Verwertung der Hypo-Bad-Bank Heta allerdings unerwartet hohe Erträge abwerfen, bekommen die Bayern einen Nachschlag.

Beim Abfassen des Memorandums hatten Freistaat Bayern und BayernLB die internationale Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer (Büros Wien und Berlin) zur Seite. Auf österreichischer Seite kam in der Vergangenheit bereits die Großkanzlei Schönherr als einer der Architekten der Heta-Lösung zum Einsatz; auch jetzt soll Schönherr der Republik Österreich hilfreich beigestanden haben, heißt es im Markt. Update: Die damit befassten Juristen bei Schönherr sind Dr. Wolfgang Höller und Dr. Sascha Hödl.

Damit der Generalvergleich in Kraft treten kann, bedarf es u.a. noch eines Gesetzes in Österreich (soll im Herbst beschlossen werden), sowie der Zustimmung der Finanzmarktaufsicht. Zur Überwachung des Generalvergleichs soll eine neue Kommission eingerichtet werden, die von der früheren OGH-Präsidentin Irmgard Griss geleitet wird.

Griss werde drei weitere Fachexperten aus den Fachbereichen Zivil-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht hinzuziehen, bei der Zusammensetzung ihres Teams hat sie freie Hand, betont das Finanzministerium. Der Vergleich werde vorbehaltlich der Zustimmung durch die Heta, die BLB und die Abwicklungsbehörde Finanzmarktaufsicht (FMA) geschlossen.

Die Vorteile

Vor Medien hat Schelling nicht nur die Einsparung von Prozesskosten – aktuell 60 Mio. Euro – als Vorteil des Generalvergleichs für Österreich hervorgehoben; die Höhe von 45 Prozent sei auch eine gute Messlatte für die übrigen Hypo-Gläubiger, die von der Einigung mit Bayern ja nicht unmittelbar einbezogen sind. Es sei ein „wichtiges Signal“, so Schelling.

Stellt man dem frühere Aussagen von Anwälten gegenüber, die die Gläubiger vertreten, so wäre man freilich noch immer eine zweistellige Prozentzahl auseinander. Zu berücksichtigen ist freilich auch, dass Hypo und Bayern eine gemeinsame Geschichte haben und es auch Gegenklagen der Österreicher gibt – all dies wäre durch den Generalvergleich vom Tisch.

Als nächstes werde die Finanzmarktaufsicht (FMA) wohl im Herbst eine Quote für den geplanten Schuldenschnitt bei den Heta-Anleihen festsetzen, hieß es in Wien am Dienstag; die Höhe dieser Quote könne bis Jahresende klar sein.

In Kärnten reagiert die Landespolitik unterdessen unwillig darüber, in die Verhandlungen mit Bayern nicht einbezogen worden zu sein. Und im Bund gibt es Zustimmung von den SPÖ- und ÖVP-Spitzen, aber auch Kritik der Opposition. Finanzminister Schelling selbst sieht ausdrücklich keinen Grund zum Jubel – doch könne ein weiteres Kapitel „damit abgearbeitet werden. Jahrelange Prozesse, ein ungewisser Prozessausgang und Kosten in Höhe von hunderten von Millionen können durch diese politische Einigung verhindert werden.“

Die Sicht der Anwälte

Die österreichische Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung verabschiedeten in ihren Regierungssitzungen vom 7. Juli 2015 die politische Grundsatzeinigung auf Vorschlag der beiden Finanzminister Schelling und Söder, heißt es bei Schönherr: Zwischen der Heta Asset Resolution AG, der Bayerischen Landesbank und der Republik Österreich sind rund um die Heta verschiedene Klagen in Milliardenhöhe anhängig. Bislang waren die Gespräche zur einvernehmlichen Beilegung der Streitigkeiten gescheitert. Finanzminister Hans Jörg Schelling habe nunmehr einen neuen Anlauf unternommen, der unter der Führung einer Verhandlungsgruppe zum erfolgreichen Abschluss einer Grundsatzeinigung geführt hat.

Wolfgang Höller, Restrukturierungsexperte und Insolvenzrechts-Partner bei Schönherr: „Wir freuen uns über das entgegengebrachte Vertrauen, und dass wir in einer so komplexen Situation einen Beitrag leisten dürfen. Damit ist die Grundlage für eine umfassende
Bereinigung gelegt.“ Die Erledigung der offenen Themen, wie das Pre-Closing des Verkaufs des SEE-Netzwerks oder die nunmehrige Grundsatzeinigung mit Bayern, sei ganz entscheidend für die geordnete Abwicklung der Heta, so Sascha Hödl, Corporate/M&A und Bankenrestrukturierungsexperte bei Schönherr.

Die Heta ist die Rechtsnachfolgerin der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG und seit 30.Oktober 2014 eine Abbaueinheit gemäß dem Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA). Schönherr hat Heta bereits bei der Bündelung der SEE Banken- und Leasingnetzwerkes in einer SEE Holding (jetzt: Hypo Group Alpe Adria AG) mit Banklizenz und beim Verkauf des SEE Netzwerkes an den US-Fonds Advent International und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) beraten und begleitet HETA laufend bei der Abwicklung nach BaSAG.

Link: Finanzministerium

 

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