Wien. Der Nationalrat hat vor der Sommerpause die Strafrechtsreform verabschiedet. Sie soll das Strafgesetzbuch (StGB) nach mehr als 40 Jahren grundlegend modernisieren und bringt neben einer Neugewichtung der Strafandrohungen auch Nachschärfungen und Präzisierungen von Sexualstrafrecht bis Wirtschaftsdelikten.
Das Strafrechtsänderungsgesetz verfolgt die Grundtendenz, Körperverletzungsdelikte strenger und Vermögensdelikte im Zuge neuer Wertgrenzen milder zu bestrafen, so die Parlamentskorrespondenz.
- Nachgeschärft wird im Sexualstrafrecht, dies etwa durch Klarstellungen hinsichtlich der Strafbarkeit der sexuellen Belästigung sowie durch Einführung eines Tatbestands der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.
- Im Suchtmittelbereich geht es der Novelle vor allem um eine stärkere Betonung des Grundsatzes „Therapie statt Strafe“.
- Neu ist das „Cybermobbing“, während es bei Landfriedensbruch und Verhetzung zu Präzisierungen kommt.
- Bei Wirtschaftsdelikten wie Untreue und Bilanzfälschungen schließlich strebt das Gesetz exaktere Formulierungen im Sinne von mehr Rechtssicherheit an. So werden hinsichtlich Bilanzfälschung nun unvertretbare Darstellungen bestraft, die geeignet seien, erheblichen Schaden zu verursachen.
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