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Recht

Niederhuber verhilft Flughafen Salzburg zu dauerhaft rechtmäßigen Parkplätzen

Salzburg. Das UVP-Verfahren der Salzburger Flughafen GmbH für den Parkplatz P3A ist abgeschlossen: Das Projekt wurde durch ein Team der Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH rund um Anwalt Martin Niederhuber und Rechtsanwaltsanwärterin Monika Romaniewicz betreut. 

Damit stehen künftig 1.126 PKW-Stellplätze für den Sommercharter zur Verfügung. Gleichzeitig werden mit diesem Parkplatz auch Kapazitäten für die Park & Ride Lösung zur Entlastung der Salzburger Innenstadt geschaffen, heißt es weiter.

„Das Verfahren wurde durch die Salzburger Landesregierung als UVP-Behörde rekordverdächtig in nur fünf Monaten abgeschlossen. Dass der Bescheid nun bereits in erster Instanz rechtskräftig geworden ist, liegt meiner Einschätzung nach an der guten Öffentlichkeitsarbeit des Salzburger Flughafens. Die Flughafen Geschäftsführung hat bis zuletzt auch im Dialog mit der Salzburger Landesumweltanwaltschaft an der Optimierung des Projekts gearbeitet“, so Anwalt Niederhuber.

Aus Provisorium wird Dauereinrichtung

Der Parkplatz P3A war schon im Jahr 2004 auf Grundlage einer naturschutzrechtlichen Bewilligung als Provisorium errichtet worden. Nun wurde demnach im Rahmen eines UVP-Verfahrens die Genehmigung erwirkt, dass dieser Parkplatz modernisiert und ab sofort in vollem Umfang für Fluggäste, Mitarbeiter des Flughafens und als Park & Ride Lösung zur Dauereinrichtung werden kann.

Link: Niederhuber & Partner

 

 

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