
Wien. Aktuelle Entwicklungen zu Umgründungen waren Thema der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Ecovis Austria: Bei einer Veranstaltung für Rechtspraktiker legten Univ.-Prof. Friedrich Rüffler (Uni Wien) und Ecovis-Geschäftsführer David Gloser besonderes Augenmerk auf GmbH & Co KGs.
Bei der Veranstaltung („Business-Breakfast“) am 24.9.2015 mit rund 35 Gästen erfuhren die teilnehmenden Rechtsanwälte, Notare und Firmenbuchrichter demnach u.a. Neuerungen in der österreichischen Judikatur. So wurden von Rüffler aktuelle Entscheidungen über verdeckte Sacheinlagen beim Konzern, Einlagenrückgewähr bei Up-Stream-Merger als auch die daraus mögliche Anwendung der Einlagenrückgewähr und daraus resultierende Folgefragen bei der GmbH & Co KG und GmbH & atypisch Stille vorgetragen.
Die Themen
Fragen wie „Welche Folgerungen ergeben sich bei Einlagenrückgewähr beim Up-Stream-Merger für die Praxis, insbesondere bei finanzierenden Banken?“ oder „Wie stellt man eine gesetzeskonforme Vorgangsweise bei Kapitalerhöhung in der Muttergesellschaft bei Erwerb von Sachen des Einlegen-den durch die Tochter her?“ bis hin zu „Ausschüttungen zum Buchwert oder Verkehrswert?“ wurden diskutiert.
Im zweiten Teil des Vortrages wurden die bilanzrechtlichen Folgen, die Anforderungen an eine Unternehmensbewertung, Sonderthemen und Sonderfragen bei Bewertungen erläutert. Typische Bilanzierungsfragen wie „Sind genehmigte Entnahmen des Kommanditisten als Einlagenrückgewähr zu sehen oder doch erlaubt?“, „Sind zumindest Entnahmen in Höhe des Jahresgewinns rückwirkend erlaubt?“ oder „Ist eine Genehmigung von derartigen Entnahmen im Gesellschaftsvertrag überhaupt rechtlich möglich oder gesetzeswidrig?“ wurden aufgeworfen und zwischen Vortragenden und Publikum ebenfalls näher betrachtet, heißt es weiter.
Abgerundet wurde der Frühstückstermin mit Sonderfragen zur Unternehmensbewertung, insbesondere bei KMUs und dem Sonderthema der Bewertung von Start-Up Unternehmen.
Link: Ecovis