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Recht, Tipps

Künftig auch SMS, Internet, Mails im Auto verboten

Wien. Eine Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) bringt ein striktes Handyverbot am Steuer. Auch SMS, Mails oder Internet-Surfen sind untersagt. Nebenbei wird auch eine Lücke in der Evidenz von Autoversicherungen beseitigt, die jährlich 270.000 sogenannte  Nichthaftungsanzeigen überflüssig machen soll.

Die KFG-Novelle passierte letzte Woche den Verkehrsausschuss mit Mehrheit der Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach.

Kraftfahrgesetz-Novelle zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Breite Zustimmung fand die KFG-Novelle. Die Abgeordneten begrüßten grundsätzlich, dass die Regeln für die Verwendung von Mobiltelefonen während einer Autofahrt verschärft werden.

  • Eindeutig klargestellt werde nun, dass Handys nur mit einer Freisprecheinrichtung zum Telefonieren oder als Navigationssystem verwendet werden dürfen.
  • Schreiben und Lesen von SMS und Mails sowie das Surfen im Internet sind für Lenker(innen) künftig verboten.

Verkehrsminister Gerald Klug betonte, ein Drittel aller im Straßenverkehr getöteten Personen sei im vergangenen Jahr durch die Folgen von Ablenkung am Steuer ums Leben gekommen. Die Maßnahme stelle daher einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit dar.

Zweifellos sei es immer eine Herausforderung für den Gesetzgeber, mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten, spätere Änderungen im KFG seien daher nicht ausgeschlossen.

Verwaltungsstrafen für Veränderungen des Kilometerzählers

Ausdrücklich verboten und mit einer Verwaltungsstrafe belegt wird durch die KFG-Novelle auch die Manipulation des Kilometerstandes von Fahrzeugen. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass für Gebrauchtwagen überhöhte Preise verlangt werden.

Weiters werden Versicherungsunternehmen per Gesetz zur Einrichtung einer Zulassungsevidenz und einer Deckungsevidenz für KFZ-Versicherungen angehalten, die es erlauben, rasch zu klären, ob es einen haftenden Versicherer gibt.

Eine Verständigung der Behörden ist künftig nur mehr dann notwendig, wenn es keinen Versicherer gibt. Das wiederum erlaube den Verzicht auf rund 270.000 Nichthaftungsanzeigen für KFZ-Versicherungen pro Jahr und spare den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.

Weitere Maßnahmen der Verkehrssicherheit gefordert

Der Verkehrsausschuss debattierte ferner Forderungen des Team Stronach, die auf mehr Verkehrssicherheit abzielen. Diese Anträge  wurden jedoch abgelehnt. Der Verkehrssprecher des Team Stronach, Christoph Hagen, meinte, eine Erhöhung der Sicherheit bei Mopeds könnte durch größere Rückstrahler erzielt werden. Zudem soll das Tragen von Signalwesten mit Reflektoren für MopedlenkerInnen verpflichtend sein.

Hagen plädierte zudem auch für eine Verpflichtung von Taxiunternehmen Sitzerhöhungen für Kinder mitzuführen. Zustimmung für diesen Antrag kam von den Grünen, er blieb ebenfalls in der Minderheit.

Schließlich sprach sich Hagen auch für ein verpflichtendes Mindestgeräusch für Elektro- bzw. Hybrid-Autos aus. Fahrzeuge, die im Normalbetrieb zu leise wären, würden eine Gefahr vor allem für sehbehinderte Personen darstellen, argumentierte er. Der Antrag wurde vom Team Stronach, den Grünen und den Freiheitlichen und unterstützt und blieb damit in der Minderheit. Gertrude Aubauer verwies auf eine EU-Verordnung, die sicherstellen soll, dass solche Fahrzeuge bis 2021 mit akustischen Warnsignalen ausgestattet werden.

Link: Parlament

 

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